Das rechtlich Gebotene fällt mit dem politisch Klugen nicht zusammen. Die Einbildung, das Gegenteil sei richtig, die Politik erschöpfe sich in der Erfüllung von Verfassungspflichten, gehört zu den Konsequenzen jener Beschwörung einer "Wertordnung des Grundgesetzes", mit der, wie die Deutsche Islamkonferenz dokumentiert hat, die Sprecher von Eingewanderten ihre verständlichen Verständnisprobleme haben.
Nachdem in Person von Jutta Limbach und Paul Kirchhof eine große Koalition höchster ex-verfassungsrichterlicher Autoritäten gesprochen hat, darf der Staatsbürger die Rechtsfrage auf sich beruhen lassen. Die Deutschen haben gleichwohl gute Gründe, die Frage ernstzunehmen, ob nicht auch den Türken ein Grundrecht auf den Schutz ihrer Sprache zustehen müsste – auch wenn nach geltendem Verfassungsrecht die Frage verneint werden muss. Denn in der Frage artikuliert sich ein berechtigtes Interesse, ein Wert, wenn man diese Semantik schätzt, aber auch durchaus unabhängig von Wertungen ein Interesse, das diejenigen, die es als Nicht-Türken nicht haben, nicht ohne Not ignorieren sollten.
Ihre historische Erfahrung macht es den Deutschen eigentlich leicht, dieses Interesse zu begreifen – was nicht bedeutet, jeden Anspruch zu akzeptieren, der mit dem Verweis auf dieses Interesse erhoben wird. Noch heute führen die Ortsschilder in Südtirol jedem Reisenden die elementare Bedeutung des Gebrauchs der Muttersprache für die demokratische Selbstbestimmung und die gleiche Teilhabe aller Bürger vor Augen. Es gehört zum Schicksal der Deutschen, dass sie lange in vielen Ländern Minderheit waren. Die Minderheitsrechte waren ihr Interesse, der Schutz dieser Rechte im Völkerrecht ist auch ihre Errungenschaft.
Im öffentlichen Streit um die Berliner Schule, die unter Berufung auf eine "freiwillige" Vereinbarung der Betroffenen das Deutsche auf dem Schulhof verpflichtend gemacht hat, war eine der interessantesten Wortmeldungen der Brief eines Lesers aus Trier an die Herausgeber der F.A.Z. Albert Zender gab in der F.A.Z. vom 4. Februar 2006 zu bedenken: Maria Böhmer, die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, "sollte sich als Politikerin aus Rheinland-Pfalz eigentlich daran erinnern, daß genau dies, die obligatorische, mit Strafandrohung erzwungene Verwendung der Unterrichtssprache auf dem Schulhof, im benachbarten Elsaß-Lothringen zu dem Arsenal der französischen Sprachpolitik gehörte, mit der nach 1945 das Deutsche einschließlich der alemannischen und fränkischen Dialekte endgültig zum Verschwinden gebracht werden sollte."
Nun ist es nicht nur ein erklärtes, sondern das tatsächliche Interesse der Bundesrepublik Deutschland, dass die hier lebenden und arbeitenden Türken nicht die Inselexistenz einer nationalen Minderheit führen. Ein Argument für den EU-Beitritt der Türkei ist, dass diese Mitbürger und Mitbewohner einen formalen Grund weniger hätten, als Fremde aufzutreten und behandelt zu werden. Aus dem Gebot der Staatsräson, ethnische Segregation nicht zu begünstigen, folgt eine Klugheitspflicht des Staates und jener "Mehrheitsgesellschaft", die so stolz ist auf ihre Staatsgesinnung, Verhältnisse nicht entstehen zu lassen, in der Einwanderer verleitet sein könnten, sich als Volk im Volk organisieren zu wollen. Das wird in der Integrationsdebatte nicht gesehen, wenn nur von der "Bringschuld" der Immigranten die Rede ist.
Türken haben in Deutschland eigentlich keinen Grund, einen besonderen rechtlichen Schutz ihrer kulturellen Identität zu fordern. Es gibt Zeichen dafür, dass sich diese Wahrnehmung ändern könnte – die Kopftuchverbote für Lehrerinnen gehören dazu, die eine große Gruppe hier friedlich und unbescholten lebender Menschen zu mutmaßlichen Verfassungsfeinden stempeln, ebenso die Parole deutscher Politiker, Einwanderer hätten sich gefälligst an "die" Gesetze zu halten, mit denen Gesetze gemeint sind, die es zum Teil noch gar nicht gibt, die gemacht werden sollen, um mitgebrachte Bräuche und Traditionen aus unserer schönen deutschen Welt zu schaffen. Der Laizismus der Atatürk-Verehrer unter unseren Integrationsfachleuten könnte die frommen Türken unter uns in den Nationalismus treiben.
Es ist gut für den Staat, wenn in Fragen seiner Identität Verfassungsrechtslehrer unterschiedlicher Couleur wie Frau Limbach und Kirchhof übereinstimmen. Bedenklich am Konsens der Integrationspolitik im Deutschland der Großen Koalition ist, dass der konservativen Seite der Sinn für die Bedeutung von Traditionen und Unterschieden abhanden gekommen scheint. Das jakobinische Projekt des Gesinnungstests, der die Staatsbürgergesinnung von Einwanderern an der Einstellung zur Homosexualität messen wollte, wurde von der CDU-Regierung Baden-Württembergs erfunden. Wie liberal und tolerant ist der Staat, der Liberalität und Toleranz durchsetzen will, indem er zur Anpassung drängt? Wie offen ist die Gesellschaft, die sich in diesem Staat organisiert? Das Sprechen einer Sprache kann man jenseits der Umzäunung eines Schul- oder Kasernenhofs weder verbieten noch gebieten. Dass in kaum einer höheren Schule Türkisch gelernt werden kann, weil die Nachfrage fehlt, spricht nicht dafür, dass die Deutschen noch das neugierige Volk sind, dem die Völker die romantische Sprachwissenschaft verdanken.