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Lorenz Jäger

Frage des Tages:

Hilters Opfer, Stalins Opfer - Relativiert Littell deutsche Täterschuld?

Max Aue wird in Lemberg Zeuge eines Pogroms ukrainischer Nationalisten an der jüdischen Bevölkerung. Vorhergegangen war die Entdeckung von mehreren hundert Opfern der sowjetischen Staatsorgane, hingemordet und im Stadtgefängnis zurückgelassen. Später, weiter im Osten, stößt eine Einsatzgruppe, die Massengräber für Juden ausheben lassen will, auf frische Massengräber von NKWD-Opfern. Relativiert Littell damit deutsche Täterschuld?

Beiträge

19.02.2008 | 16:50 Uhr

Anselm Doering-Manteuffel: Mit den Mitteln des Industriesystems

Die Einsicht, dass auch unter anderen politischen Regimen Terror und Gewaltexzesse verübt wurden, relativiert weder die Grausamkeit von Massenmord noch entschuldet sie irgendeinen Täter. Die Einzigartigkeit der deutschen Schuld besteht in der Menschenvernichtung mit den Mitteln des Industriesystems.

Kommentare


18.02.2008 | 18:52 Uhr

Frank-Rutger Hausmann: Katyn ist nicht mit Auschwitz aufzurechnen

Juristisch war die Frage nach der Relativierung deutscher Täterschuld bereits im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher diskutiert worden. Die Verteidiger der Angeklagten hatten durch Vorlegung amtlicher Dokumente den Beweis dafür angetreten, dass die Sowjetunion im August 1939 mit Deutschland einen Vertrag abgeschlossen habe, der Geheimklauseln enthielt, aus denen hervorging, dass Sowjetrussland nicht nur mit Hitlers Angriff auf Polen einverstanden war, sondern mindestens seine Bereitwilligkeit angedeutet hatte, seine eigenen Streitkräfte gegen Polen marschieren zu lassen.

Ferner war darin verabredet worden, dass die Sowjetunion ihren Anteil an der Beute verlangen und bekommen solle. Auch solle das Land freie Hand haben, die kleinen baltischen Staaten zu annektieren, mit denen es gültige Nichtangriffspakte abgeschlossen hatte. Die Verteidigung in Nürnberg trug weiterhin vor, dass die Sowjetunion aufgrund ihrer Komplizenschaft mit Hitler selbst ein Angreiferstaat sei. Insofern müsse sie ebenfalls auf der Anklagebank sitzen und habe nach anerkannten Rechtsgrundsätzen weder das Londoner Statut noch das Kontrollratsgesetz Nr. 10 mitunterzeichnen dürfen, die die Grundlage der Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse bildeten.

Diese Einwendungen werden als die Lehre vom "Tu quoque" (etwa: "Du hast das Gleiche getan") bezeichnet. Das Gericht wies diese Argumente der Verteidigung jedoch mit der folgenden Begründung zurück und entzog damit jedweder Relativierung und Aufrechnung den Boden: "Aber selbst wenn wir unterstellen, dass Russlands Vorgehen völlig ungerechtfertigt war und dass Russlands Schuld ebenso weitgehend ist wie die des Dritten Reiches, so kann dies rechtlich den Angeklagten nicht zum Vorteil gereichen und die Schuld derjenigen Angehörigen des Dritten Reiches nicht vermindern, die selbst für die Angriffe verantwortlich waren".

In diesem Kontext ist besonders auf das Massaker von Katyn hinzuweisen, welches sich auch Littell nicht entgehen lässt. Beim Besuch des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau bemerkt Max Aue auf einer Mauer die ihn überraschende Inschrift "AUSCHWITZ-KATYN". Sie überrascht ihn deswegen, weil es in Auschwitz bei seinem Besuch eigentlich keine Juden und keine Polen mehr gibt, die eine solche Inschrift hätten anbringen können.

In Katyn waren im Frühjahr 1940 auf Befehl Stalins vermutlich 16.000 polnische Militärs, die in sowjetische Gefangenschaft geraten waren, erschossen worden. Die Weltöffentlichkeit erfuhr bereits 1942/43 davon, als die Massengräber von Angehörigen der Wehrmacht entdeckt und geöffnet wurden. Goebbels witterte sogleich die publizistischen Möglichkeiten und triumphierte in seinem Tagebuch (9. April 1943): "In der Nähe von Smolensk sind polnische Massengräber gefunden worden. Die Bolschewisten haben hier etwa 10.000 polnische Gefangene, unter ihnen auch Zivilgefangene, Bischöfe, Intellektuelle, Künstler usw., einfach niedergeknallt und in Massengräbern verscharrt. Über diesen Massengräbern haben sie Anlagen hergerichtet, um die Spuren ihres frevelhaften Tuns zum Verschwinden zu bringen. Durch Hinweise der Einwohner ist man hinter das Geheimnis dieser Erschießungen gekommen, und nun zeigt sich eine grauenvolle Verwüstung der menschlichen Seele. Ich veranlasse, dass die polnischen Massengräber von neutralen Journalisten aus Berlin besucht werden. Sie sollen dort einmal durch eigenen Augenschein davon überzeugt werden, was ihrer wartet, wenn ihr vielfach gehegter Wunsch, dass die Deutschen durch die Bolschewisten geschlagen würden, tatsächlich in Erfüllung ginge".

Seine Gefühlskälte und sein Zynismus, der Polen im Unterschied zu Juden immerhin noch Menschencharakter zugestand, sind nicht zu überbieten, denn längst wurden in den deutschen Vernichtungslagern Millionen Unschuldiger hinterhältig ermordet. Diese eigenen Tötungsaktionen unterlagen aus gutem Grunde strenger Geheimhaltung. Über Katyn wollte die deutsche Regierung die Welt jedoch informiert wissen, um sie als vermeintliches Werk von "Kremljuden" hinzustellen. Sie beantragte, paradoxerweise parallel zur polnischen Exil-regierung in London, das Internationale Rote Kreuz solle eine Untersuchung durchführen.

Stalin nahm dies zum willkommenen Anlass, um die diplomatischen Beziehungen zu den nicht-kommunistischen Polen abzubrechen und die deutsche Seite des Massakers zu beschuldigen. Die westlichen Alliierten, allen voran der britische Außenminister Eden, machten sich wider besseres Wissen diese Sehweise zueigen, um die Anti-Hitler-Koalition mit den Sowjets nicht zu gefährden. Noch bei den Nürnberger Prozessen wurde die Wahrheit unterdrückt, und erst die Untersuchungen durch den ehemaligen Nürnberger Hauptankläger Robert H. Jackson und eine Kommission des amerikanischen Kongresses brachten die Wahrheit ans Licht. Immerhin zeigen Goebbels’ Versuche, die Sowjets an den Pranger zu stellen und damit von den eigenen Verbrechen abzulenken, einen Ansatz von Schuldbewusstsein.

Aber so schrecklich Katyn auch ist, mit Auschwitz ist es nicht aufzurechnen. Dies ist das positive Ergebnis des sogenannten Historikerstreits der Jahre 1986-1987. Ernst Nolte hatte ihn am 6. Juni 1986 mit dem Abdruck einer Rede in der F.A.Z. ausgelöst, die ursprünglich für die Frankfurter Römerberggespräche gedacht war, aber dort nicht gehalten werden konnte, weil Nolte, wie er sagte, wieder ausgeladen worden sei. Er stellte darin die These auf, der Archipel Gulag gehe Auschwitz logisch und faktisch voran, weil der "Rassenmord" der Nazis aus Furcht vor dem "Klassenmord" der Bolschewisten entstanden sei. Heute würde wohl kein seriöser Historiker den qualitativen Unterschied zwischen den Verbrechen der Nazis und denen der Sowjets mehr in Frage stellen oder gar einen Kausalzusammenhang zwischen Hitlers Plänen, das "Weltjudentum" zu vernichten und für die Deutschen "Lebensraum" im Osten zu erobern, und den Greueln der Oktoberrevolution oder dem Archipel Gulag herstellen, geschweige denn sie gegeneinander aufrechnen.

Kommentare

27.02.2008 | 22:53 Uhr
Hajo Stork schreibt: Über Tomaten

Wenn man sich ein wenig in der Wissenschaftstheorie auskennt (man denke nur an Thomas Samuel Kuhn), oder auch nur in der Physik, wird man leicht feststellen können, dass es durchaus Unvergleichlichkeit gibt. Auch in der Mathematik gibt es kommensurable und inkommensurable Werte.

Man kann es sich aber auch einfacher machen: Wer abwechselnd in eine schimmlige, angefaulte Tomate und eine frische reife beißt, wird feststellen, dass die Faulschimmelige auch dann unvergleichlich schlecht schmeckt, wenn man nicht der Meinung ist, daß die frische unvergleichlich gut schmeckt. Etwa wenn man von Hause aus keine Tomaten mag.
Im Alltagssprachgebrauch bedeutet "unvergleichlich" nicht, daß man nicht verglichen hätte, sondern das Wort bezeichnet einen graduellen Unterschied, der durch Vergleich deutlich geworden ist.
Bei Kommentaren ist das genauso: Es gibt, wenn auch selten, unvergleichlich gute und unvergleichlich schlechte: Die schon öfter. Ein Leser mit Urteilsvermögen bemerkt den Unterschied.


26.02.2008 | 18:05 Uhr
Hasso Wedel schreibt: Einwendung des "Tu quoque"

Der Haupteinwand der Verteidigung gegen die Sowjetunion auf der Richterbank in den Nürnberger Prozeßen wurde nicht mit "Tu quoque "begründet sondern damit, dass als Richter nicht ausgerechnet derjenige legitimiert sein kann, über andere zu richten, der selbst Repräsentant eines Terrorregimes mit Millionen ermorderter unschuldiger Opfer ist (z.B. in Katyn) Er müsse zumindest als "befangen" abzulehnen sein (s. das Schwarzbuch des Kommunismus).

Im übrigen ist nichts unvergleichlich und in der Welt der Erscheinungen ist alles "relativ". Wer relativiert leugnet nicht, sondern erfüllt seine wissenschaftliche Pflicht, das Existiernede in Beziehung zu setzen.
Unvergleichlichkeit zu postulieren, heißt die intellektuele Welt zu terrorisieren. "Damit invadiert eine religiöse Sprache und eine religiöse Haltung die Welt des Wissens und des Prüfens und maßt sich an, in dieser Welt des Logos die Position des Richters einzunehmen" schreibt Egon Flair in der Monatsschrift Merkur ganz richtig


23.02.2008 | 13:07 Uhr
Hajo Stork schreibt: Der gar nicht feine Unterschied

Die Fakten sprechen eine deutliche Sprache. Eine der Wannseekonferenz vergleichbare Veranstaltung gab es nirgendwo sonst auf der Welt. Und nirgendwo sonst gab es vergleichbare Beschlüsse und deren Umsetzung in "Fließbandproduktion".


19.02.2008 | 16:23 Uhr
Christoph Schulze schreibt: Zustimmung: Unterschied nicht klar

Ich kann Herrn Hausmann keineswegs verstehen, wieso ignorieren Sie das Gulag? Mein Urgroßvater ist als polnischer Offizier in Katyn erschossen worden und obwohl es nach dem Krieg lange Zeit nicht klar war, wer an diesem Verbrechen beteiligt war hat meine Großmutter als Polin einen Deutschen in den 50er Jahren geheiratet.

Dazu sei allerdings bemerkt, dass meine Großmutter nur knapp dem Warschauer Ghetto entgangen ist. Wenn man diese beiden Seiten gegenüberstellt, sowjetische und deutsche Verbrechen kann ich überhaupt keinen Unterschied feststellen. Es geht hier nicht darum, dass das Gulag VORAUSSETZUNG [im Sinne eines Angstszenarios Hitlers] für die Ermordung der Juden waren, sondern dass die systematische Tötung von Menschen auf beiden Seiten in gleichem Maße betrieben worden ist. Wie schon Hannah Arendt bemängelte, ist das Gerede von der Absolutheit einer Schuld unsinnig und wird nur zur Rechtfertigung anderer Völkermorde dienen!


18.02.2008 | 19:43 Uhr
volker m. rollfink schreibt: Katyn und Auschwitz

Die Ausführungen von Herrn Hausmann, Katyn sei mit Auschwitz nicht aufzurechnen, erscheinen wenig hilfreich. Dass beide unsäglichen Verbrechen einen Zusammenhang haben, kann nicht bestritten werden.

Mit einer solchen Feststellung wird Auschwitz aber nicht relativiert oder gar bagatellisiert. Bei Hinweisen auf diese Zusammenhänge ist allerdings Sorgfalt angebracht. Die lässt Hausmann nach meiner Einschätzung vermissen, wenn er Goebbels in diesem Zusammenhang einen "Ansatz von Schuldbewusstsein" unterstellt. Denn Goebbels hatte wie die SS-Führung und so auch Max Aue nicht nur einen Ansatz von Schuldbewusstsein sondern volles, uneingeschränktes Verantwortungs- und Schuldbewusstsein.


18.02.2008 | 18:52 Uhr
Frank-Rutger Hausmann schreibt: AW an Herrn Reimer

Frank-Rutger HausmannDie systematische Ermordnung der polnischen Offiziere in Katyn sollte mitnichten minimalisiert werden.

Das müsste im Mittelteil meiner Antwort deutlich geworden sein. In der Passage, an der Sie Anstoß nehmen, wird einmal auf den Historikerstreit angespielt, bei dem eine Seite argumentiert hatte, Hitlers Angriff auf die Sowjetunion mit all seinen schrecklichen Folgen sei aus der Furcht des ,Führers’ vor einer Wiederholung der Oktoberrevolution und des Archipels Gulag zu erklären, zum anderen auf die im Roman zitierte (und auch sonst gelegentlich zu lesende) Aufrechnung von Auschwitz und Katyn.

Beide Verbrechen sind weder quantiativ noch qualitativ zu vergleichen. Fälle, in denen SS-Männer Hunderte von Menschen systematisch ermordeten, waren alltäglich; dass Russen dies taten, war die Ausnahme. Wenn sie es taten, machten sie sich selbstverständlich schuldig. Aber man darf nicht vergessen, dass die Sowjetunion von Hitler angegriffen wurde und die höchste Zahl von Kriegstoten zu beklagen hat, darunter Tausende von Kriegsgefangenen, die mit deutscher Billigung verhungerten.


18.02.2008 | 16:48 Uhr
Andreas Reimer schreibt: Der Unterschied wird nicht klar

Wie ist das denn bitte zu verstehen? "kein seriöser Historiker" usw. ? Bitte Gründe nennen, dies leuchtet nicht ein. Wo ist der Unterschied, wenn ein Sowjetsoldat hunderte Menschen ermordet, und wenn ein SS-Mann hunderte Menschen ermordet.

Ich lasse mich gerne belehren, aber hier wurde nur insinuiert, anstattt argumentiert. Ich dachte es geht um die Banalität des Bösen?
Warum ist der Sowjetmensch jetzt weniger schuldig, als der Nazi?
Ich bitte um Klarifizierung.



18.02.2008 | 14:06 Uhr

Andreas Wirsching: Relativierung nicht erkennbar

Dass die vorrückenden Wehrmachtstruppen und nationalsozialistischen Einsatzgruppen auf Massengräber von NKWD-Opfern stießen, ist bekannt. Bereits in der Diskussion um die erste "Wehrmachtsausstellung" traten die damit verbundenen Probleme in das Bewusstsein einer breiteren Öffentlichkeit. Für den öffentlichen Umgang mit der Geschichte ergibt sich hieraus eine Zunahme von historischer Komplexität, die selbstverständlich nicht geleugnet werden kann, mit der aber zugleich sensibel umzugehen ist.

Zunächst wird niemand bestreiten, dass die historischen Einzelvorgänge an der Ostfront möglichst genau rekonstruiert werden sollten. Sie schrieben sich ein in eine gewaltträchtige Gemengelage im polnisch-ukrainisch-russischen Grenzgebiet. Ethnische und soziale Konflikte wurden hier schon nach dem Ersten Weltkrieg teilweise überaus gewaltsam ausgetragen, wobei die jüdische Bevölkerung nicht selten zwischen die Fronten geriet. Sowjetische und deutsche Kriegsverbrechen erfolgten 1941 vor diesem Hintergrund. In ihm lässt sich die genaue Grenzlinie zwischen einheimischen Opfern und einheimischen Tätern nur durch historische Detailforschung ziehen.

Dessenungeachtet fanden die deutschen Kriegsverbrechen in Osteuropa aus eigenem Antrieb statt. Die totalitäre Konstruktion des "Feindes", dessen Vernichtung das Regime anstrebte, bildete die ideologische und propagandistische Substanz des nationalsozialistischen Feldzuges. Die rassistisch und sozialdarwinistisch begründete Vernichtung der Juden und Unterjochung der slawischen "Untermenschen" bedurften keiner spezifischen Legitimation des "Tu quoque". Berichte über und Beweise für sowjetische Kriegsverbrechen leiteten aber stets willkommene Wasser auf die Mühlen der nationalsozialistischen Propagandamaschinerie. Überdies bedienten sie ein unter vielen Deutschen lang etabliertes Deutungsmuster. Seit 1917 bereits stellte der Verweis auf die "Greueltaten des Bolschewismus" einen entscheidenden Propagandahebel der extremen Rechten und später der Nationalsozialisten dar.

Die nationalsozialistische Propaganda, aber auch die Selbstwahrnehmung vieler Deutscher, überlagerten also allzu leicht die tatsächlichen Ereignisse von 1941, in denen sich die Verbrechen zweier totalitärer Regime in einem wahren Hexenkessel durchaus begegnen oder sogar verquicken konnten. Dementsprechend ließ sich mit der Anklage der jeweils anderen Seite das eigene Verbrechen in der Tat "relativieren". Dies ist auch nach Kriegsende immer wieder geschehen. Man kann aber nicht erkennen, dass der Autor der "Bienveillantes" einer entsprechenden "Relativierung" Vorschub leistete. Max Aue wird vielmehr in eine Situation hineingestellt, die eben jene Komplexität widerspiegelt, der auch die moderne Forschung nachspürt. Dass sie dem nationalsozialistischen Täter die Möglichkeit gibt, womöglich sein Gewissen zu beruhigen, steht auf einem anderen Blatt.

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26.02.2008 | 18:56 Uhr
Hasso Wedel schreibt: "Greueltaten des Bolschewismus"

Die Greueltaten des Bolschewismus (s.Schwarzbuch des Kommunismus) waren auch schon nach dem 1. Weltkrieg allgemein bekannt, besonders der Mord an der Zarenfamilie rief in der ganzen zivilsierten Welt blankes Entsetzen hervor.

Jede Regierung in Europa war bestrebt, eine solche Barbarei jedenfalls von dem eigenen Land fern zu halten und fand breite Unterstützung bei der Bevölkerung ohne dass es dafür irgendeines "entscheidenden Propaganda-Hebels" bedurft hätte. Diese vorhandene und durchaus begründete "Angst vor dem Bolschewismus im eigenen Land" nutzte Hitler für seine Zwecke indem er sich als den einzigen entschlossenen Kämpfer gegen die bolschewistische Gefahr in seinen Wahlreden und auch sonst bezeichnete. Die massive Aufrüstung Stalins und die intensive Vorbereitung der Roten Armee auf einen Angriff auf Deutschland, die schon in den ersten Kriegstagen für jeden Soldaten an der Ostfront erkennbar waren, bestätigten Hitlers These von der drohenden bolschewistischen Gefahr.



18.02.2008 | 07:00 Uhr

Jörg Baberowski: Die beiden Diktaturen waren ineinander verstrickt

Wer vergleicht, relativiert. Man bringt, wenn man Ereignisse miteinander vergleicht, ein Geschehen in eine Relation zu einem anderen Geschehen. Man müsste, um die Relativierung zu vermeiden, auf den Vergleich ganz verzichten. Aber auch dadurch wäre wenig gewonnen, denn die Behauptung des Einzigartigen ist eine Behauptung, die aus dem Vergleich gewonnen wurde.

Dass eine Sache einzigartig ist, das weiß man, weil man sie zuvor mit einer anderen Sache verglichen hat. Jedes Ereignis ist, so gesehen, einzigartig, nur sind manche Ereignisse auch ähnlich. So steht es vor allem um die nationalsozialistischen und stalinistischen Vernichtungsexzesse im Zweiten Weltkrieg. Im Licht des Vergleichs zeigt sich nicht nur, das auch der Stalinismus eine totalitäre Diktatur mit Vernichtungsanspruch war. Es wird auch klarer als zuvor, dass die eine ohne die andere Diktatur nicht zu denken ist.

Man könnte auch sagen, dass die Feind- und Wahnvorstellungen der Nationalsozialisten wie der Bolschewiki während des Zweiten Weltkrieges an der Ostfront bestätigt wurden. Zwar benötigten die Nationalsozialisten nicht die Erfahrung des Bolschewismus, um zu rechtfertigen, dass Juden eliminiert werden müssten. Aber sie konnten doch darauf verweisen, dass die Sicherheitsorgane des bolschewistischen Staates Menschen auf bestialische Weise töteten und dass die Untertanen sich dafür an der jüdischen Bevölkerung rächten, wenngleich auch zahlreiche Juden zu den Opfern der stalinistischen Gewaltherrschaft gehörten.

Für Max Aue und seinesgleichen waren die Morde des NKWD eine Bestätigung ihres Wissens, dass der bolschewistische Staat ein monströses Schlachthaus war, in dem Menschen erbarmungslos und barbarisch getötet wurden. Diese Wahrnehmung war nicht eingebildet. Während des Großen Terrors in den Jahren 1937 und 1938 ließ das stalinistische Regime mehr als 680.000 Menschen töten, hunderttausende wurden deportiert oder verhungerten. Auf Befehl Stalins wurden auch ethnische Minoritäten verfolgt, die der Diktator verdächtigte, im Sold des Auslandes zu stehen und nach dem Abschluss des Hitler-Stalin Paktes entfalteten die sowjetischen Machthaber in den besetzten Gebieten in Polen und im Baltikum eine beispiellose Terrorkampagne, der vor allem die polnischen, ukrainischen und baltischen Eliten zum Opfer fielen.

Die Sowjetunion war ein Vielvölkerstaat, in dem die ethnischen Gruppen nicht miteinander, sondern nebeneinander lebten, und seit dem Ende der dreißiger Jahre gab es auch eine Völkerhierarchie, die sich nicht zuletzt in den besetzten Westgebieten im politischen Alltag abbildete. Als die Wehrmacht im Juni 1941 die Grenzen überschritt, musste sie nicht nur die Erfahrung machen, dass die Bevölkerung das Ende der bolschewistischen Herrschaft begrüßte. Sie erfuhr auch, dass manche Ukrainer und Litauer über die Verantwortlichkeit der bolschewistischen Greuel ebenso dachten wie die SS-Leute in den Einsatzgruppen, die den Truppen der Wehrmacht folgten.

Die NS-Täter bekamen bestätigt, was sie ohnedies schon zu wissen glaubten, sie konnten sich damit beruhigen, dass ihre Realität auch die Realität der ukrainischen Bevölkerung war und sie konnten rechtfertigen, was sie taten. Vor allem aber konnten sie auf diese Weise auch den Soldaten der Wehrmacht glaubhaft machen, dass der Judenmord die gerechte Sühne für die Verbrechen der Bolschewiki und für die Kampfesweise der Roten Armee war. Und genau so verfuhren auch die NKWD-Einheiten, als die Rote Armee seit 1943 das verloren gegangene Territorium wieder zurückeroberte. Nur ist diese Geschichte noch gar nicht geschrieben worden.

Die Vernichtungsexzesse des Stalinismus kamen aus dem gleichen Verlangen nach Eindeutigkeit wie jene der Nationalsozialisten. Beide benötigten einander, um zu rechtfertigen, dass die Vernichtung kein Ende finden dürfe. In diesem Sinn waren die Diktaturen ineinander verstrickt, die Bolschewiki arbeiteten an der Vernichtungsstrategie der Nationalsozialisten mit und umgekehrt. Beide Regime waren in ihren Ursprüngen und ihren Zielen sehr verschieden, in ihrer Sicht auf die Welt und ihrem Verlangen, menschliche Kollektive unbarmherzig auszulöschen, waren sie sich sehr ähnlich.

Das kann man lernen, wenn man vergleicht - und dadurch das untersuchte Geschehen in eine Relation bringt, es relativiert.

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26.02.2008 | 18:18 Uhr
Hasso Wedel schreibt: Wahnvorstellungen und Realität

Wenn bestimmte Vorstellungen z. B. von der "neuartigen Kampfesweise" der Roten Armee
von ihrer Gründung an, im 2. Weltkrieg (erneut) bestätigt wurden, dann handelte es sich bei diesen Vorstellungen um alles andere als ausgerechnet "Wahnvorstellungen". Wer hier von Wahnvorstellungen spricht, bewegt sich sozusagen Lichtjahre von der historischen Wirklchkeit entfenrt.

Im übrigen verkündete Lenin seine Lehre von der "absoluten Feindschaft und dem absoluten Krieg", die die Kampfesweise der Roten Armee prägte erstmals öffentlich schon im Jahre 1906 in einem Artikel in der Zeitung Proletraiie Nr. 2 in dem er das Vorgehen der Aufständischen in der Revolution von 1905 heftig als zu wenig gewalttätig kritiserte.
Damals wird Hitler noch Bilder für Postkarten gemalt haben, jedenfalls benötigte ihn Lenin überhaupt nicht um die Vernichtung aller Klassenfeinde zu verlangen und zu begründen wie in dem erwähnten Artikel.



18.02.2008 | 06:57 Uhr

Friedmar Apel: Verbindungen zu anderen nationalistischen Exzessen scheinen beabsichtigt

Die Frage klingt beinahe so, als hätte Littell ängstlich darauf achten sollen, nicht im Nachhinein in den deutschen Historikerstreit zu geraten und einer politischen Korrektheit nachzukommen, die hierzulande für Denkverbote sorgen möchte. Abgesehen davon sollte sich ohnehin niemand die Stigmatisierung, die Ernst Nolte widerfahren ist, als Ruhmesblatt an den Talar heften.

Littell hätte die Wirkung seiner Figur entscheidend geschwächt, wenn er darauf bedacht gewesen wäre, sie aus den jüngeren Diskussionen über die Unvergleichbarkeit des nationalsozialistischen Massenmords herauszuhalten. Zum Wahrhaftigkeitsanspruch wie zur Perspektivenkonsequenz dieser kathartischen Geschichtserzählung gehört, dass Max Aue, sosehr die Figur auch als Konstrukt erscheinen mag, wahrnimmt, was im beschriebenen historischen Zeitraum wahrgenommen wurde oder hätte wahrgenommen werden können.

Die Romanhandlung lebt von der Beschreibung der konkreten Umstände, in denen sich das zunächst als eher basale Option ergriffene nationalsozialistische Weltbild in einem bestimmten Individuum auch über Bedenken hinweg gestaltet und festigt. Zu den Bedingungen, unter denen das geschieht, gehört ganz zweifellos, dass die erfolgreiche Verbreitung der nationalsozialistischen Ideologie durch die Darstellung wirklicher
oder vermeintlicher Bedrohungen befördert wurde, und dass Aggressionen als Reaktionen auf fremdes Unrecht dargestellt wurden. Das wird ja nicht nur dargestellt, sondern in Dialogen auch diskursiv reflektiert.

Das mag analytisch als Relativierung bezeichnet werden, und die Herstellung von perspektivischen Verbindungen zu anderen nationalistischen Exzessen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit liegt offensichtlich im Interesse Littells. Eine Minderung der Schuld des deutschen Täters aber wird dabei nicht suggeriert. Dass entsprechend interessierte Leser das anders sehen, kann freilich nicht ausgeschlossen werden.

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18.02.2008 | 06:55 Uhr

Helmuth Kiesel: Verbrechen relativieren einander nicht

In Littells Roman gibt es keinerlei Relativierung deutscher Täterschaft oder deutscher Schuld! Den Roman so zu lesen, hieße, der vordergründigen Rechtfertigungsrhetorik des Protagonisten auf den Leim zu gehen.

Gewiss verweist Aue mehrfach auf die Mordtaten der Bolschewisten, und nicht nur auf diese. Auf den Seiten 933 ff. der deutschen Fassung macht er eine vergleichende "Gesamtrechnung" auf, die durch das 1997 erschienene "Livre noir du communisme" / "Schwarzbuch des Kommunismus" inspiriert sein könnte. Littell schrieb ja in Kenntnis dieses aufsehenerregenden Buches; seinen Aue lässt er, was völlig richtig ist, sagen, man habe auch schon in den dreißiger und vierziger Jahren gewusst, "was in Russland passierte".
Nach dieser "Gesamtrechnung" steht der Bolschewismus "mit der Zwangskollektivierung, der Ausrottung der Kulaken, den großen Säuberungen und den Deportationen ganzer Völker" eindeutig "an der Spitze" der eliminatorischen Bewegungen. Aber die Bereitschaft, zur Sicherung der eigenen Herrschaft "Massaker" anzurichten, beobachtet Aue auch bei den europäischen Kolonialmächten und bei den Amerikanern. Ebenso verweist er auf diesen Seiten darauf, dass der Antisemitismus kein spezifisch und exklusiv deutsches Phänomen war, sondern ein europäisches, ja dass er in Frankreich vor 1914 viel stärker war als in Deutschland.

Bei all dem ist für Aue aber jederzeit zweifelsfrei klar, dass er als Angehöriger des SD und der SS an einem Großverbrechen beteiligt ist. Zwar versucht er immer wieder, sein Gewissen zu beruhigen, indem er auf (vermeintliche) geschichtliche und politische Notwendigkeiten verweist, nationalsozialistische Glaubenssätze wiederholt und auf den unanfechtbaren "Führerwillen" rekurriert. Dennoch aber bleibt es für ihn eine Paradoxie, dass ausgerechnet er als Jurist die Mordaktionen beobachten und gleichsam begutachten muss. Sein juristisch geschärftes Rechtsempfinden sagt ihm also unmissverständlich, dass er Unrecht tut und dass dieses durch Verweise auf andere vergleichbare Mordtaten letztlich nicht entschuldigt wird. Daraus erklärt sich auch sein 1943 unternommener Versuch, der Vernichtungsmaschinerie durch eine rechtspolitische Tätigkeit in Frankreich zu entkommen, ebenso sein anschließendes Bemühen, Juden als kriegswichtige Arbeitskräfte im Rahmen des Möglichen zu schützen.

Mit diesen Hinweisen sollte Max Aue nicht zum guten Menschen, Widerständler und Judenretter gemacht werden. Sie sollten nur verdeutlichen, dass selbst der Protagonist des Romans immer von dem Bewusstsein und dem Gefühl erfüllt ist, an einem Verbrechen beteiligt zu sein, das völlig inakzeptabel ist und von der zivilisierten Welt nicht hingenommen werden kann. Die Hinweise auf die bolschewistischen Massenvernichtungen und auf andere "Massaker" sind Verteidigungs- und Beschwichtigungsrhetorik, die nicht einmal ihn selbst überzeugen und beruhigen kann.

Dass sich trotzdem die Frage aufdrängt, ob durch Max Aues vergleichende Blicke auf den Bolschewismus – oder eigentlich durch Littells Roman – die deutsche Täterschaft und Schuld relativiert würde, ist wohl eine Folge des sogenannten "Historikerstreits", der unter anderem Vergleiche zwischen den Vernichtungsaktionen Hitlers und Stalins unter den Verdacht gestellt hatte, der Relativierung und Entschuldigung der deutschen Verbrechen zu dienen.
Die Gefahr besteht ja auch. Aber wer ihr erliegt, begeht einen Denkfehler: Verbrechen werden nicht durch andere Verbrechen relativiert oder entschuldigt. Das weiß im Innersten seines Herzens sogar der überzeugte Nationalsozialist Max Aue, und wer den Roman aufmerksam liest, wird dies nicht übersehen. Vergleichen heißt nicht relativieren, selbst wenn es so gemeint ist. Einen unvermeidlichen Relativierungsautomatismus gibt es nicht, und historische Erkenntnis verlangt eine vergleichende Betrachtung und Einordnung auch solcher Verbrechen, die man, um ihre Exorbitanz zu betonen, oft als "unvergleichlich" bezeichnet.
Über die kognitiven und ethischen Konsequenzen vergleichender Untersuchungen muss sicherlich gesprochen werden. Aber die Gefahr des Relativierens bannt man nicht, indem man das Vergleichen verbietet, sondern indem man deutlich macht, welche Schlussfolgerungen aus den vergleichenden Beobachtungen zu ziehen sind, und welche nicht. Mit Aues vergleichenden Blicken auf die bolschewistischen und sonstigen geschichtlichen Großverbrechen hält Littells Roman – gegen die Absicht seines Protagonisten – zu eben solchen Überlegungen an.

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Herausgegeben von Werner D'Inka, Berthold Kohler, Günther Nonnenmacher, Frank Schirrmacher, Holger Steltzner

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