Juristisch war die Frage nach der Relativierung deutscher Täterschuld bereits im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher diskutiert worden. Die Verteidiger der Angeklagten hatten durch Vorlegung amtlicher Dokumente den Beweis dafür angetreten, dass die Sowjetunion im August 1939 mit Deutschland einen Vertrag abgeschlossen habe, der Geheimklauseln enthielt, aus denen hervorging, dass Sowjetrussland nicht nur mit Hitlers Angriff auf Polen einverstanden war, sondern mindestens seine Bereitwilligkeit angedeutet hatte, seine eigenen Streitkräfte gegen Polen marschieren zu lassen.
Ferner war darin verabredet worden, dass die Sowjetunion ihren Anteil an der Beute verlangen und bekommen solle. Auch solle das Land freie Hand haben, die kleinen baltischen Staaten zu annektieren, mit denen es gültige Nichtangriffspakte abgeschlossen hatte. Die Verteidigung in Nürnberg trug weiterhin vor, dass die Sowjetunion aufgrund ihrer Komplizenschaft mit Hitler selbst ein Angreiferstaat sei. Insofern müsse sie ebenfalls auf der Anklagebank sitzen und habe nach anerkannten Rechtsgrundsätzen weder das Londoner Statut noch das Kontrollratsgesetz Nr. 10 mitunterzeichnen dürfen, die die Grundlage der Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse bildeten.
Diese Einwendungen werden als die Lehre vom "Tu quoque" (etwa: "Du hast das Gleiche getan") bezeichnet. Das Gericht wies diese Argumente der Verteidigung jedoch mit der folgenden Begründung zurück und entzog damit jedweder Relativierung und Aufrechnung den Boden: "Aber selbst wenn wir unterstellen, dass Russlands Vorgehen völlig ungerechtfertigt war und dass Russlands Schuld ebenso weitgehend ist wie die des Dritten Reiches, so kann dies rechtlich den Angeklagten nicht zum Vorteil gereichen und die Schuld derjenigen Angehörigen des Dritten Reiches nicht vermindern, die selbst für die Angriffe verantwortlich waren".
In diesem Kontext ist besonders auf das Massaker von Katyn hinzuweisen, welches sich auch Littell nicht entgehen lässt. Beim Besuch des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau bemerkt Max Aue auf einer Mauer die ihn überraschende Inschrift "AUSCHWITZ-KATYN". Sie überrascht ihn deswegen, weil es in Auschwitz bei seinem Besuch eigentlich keine Juden und keine Polen mehr gibt, die eine solche Inschrift hätten anbringen können.
In Katyn waren im Frühjahr 1940 auf Befehl Stalins vermutlich 16.000 polnische Militärs, die in sowjetische Gefangenschaft geraten waren, erschossen worden. Die Weltöffentlichkeit erfuhr bereits 1942/43 davon, als die Massengräber von Angehörigen der Wehrmacht entdeckt und geöffnet wurden. Goebbels witterte sogleich die publizistischen Möglichkeiten und triumphierte in seinem Tagebuch (9. April 1943): "In der Nähe von Smolensk sind polnische Massengräber gefunden worden. Die Bolschewisten haben hier etwa 10.000 polnische Gefangene, unter ihnen auch Zivilgefangene, Bischöfe, Intellektuelle, Künstler usw., einfach niedergeknallt und in Massengräbern verscharrt. Über diesen Massengräbern haben sie Anlagen hergerichtet, um die Spuren ihres frevelhaften Tuns zum Verschwinden zu bringen. Durch Hinweise der Einwohner ist man hinter das Geheimnis dieser Erschießungen gekommen, und nun zeigt sich eine grauenvolle Verwüstung der menschlichen Seele. Ich veranlasse, dass die polnischen Massengräber von neutralen Journalisten aus Berlin besucht werden. Sie sollen dort einmal durch eigenen Augenschein davon überzeugt werden, was ihrer wartet, wenn ihr vielfach gehegter Wunsch, dass die Deutschen durch die Bolschewisten geschlagen würden, tatsächlich in Erfüllung ginge".
Seine Gefühlskälte und sein Zynismus, der Polen im Unterschied zu Juden immerhin noch Menschencharakter zugestand, sind nicht zu überbieten, denn längst wurden in den deutschen Vernichtungslagern Millionen Unschuldiger hinterhältig ermordet. Diese eigenen Tötungsaktionen unterlagen aus gutem Grunde strenger Geheimhaltung. Über Katyn wollte die deutsche Regierung die Welt jedoch informiert wissen, um sie als vermeintliches Werk von "Kremljuden" hinzustellen. Sie beantragte, paradoxerweise parallel zur polnischen Exil-regierung in London, das Internationale Rote Kreuz solle eine Untersuchung durchführen.
Stalin nahm dies zum willkommenen Anlass, um die diplomatischen Beziehungen zu den nicht-kommunistischen Polen abzubrechen und die deutsche Seite des Massakers zu beschuldigen. Die westlichen Alliierten, allen voran der britische Außenminister Eden, machten sich wider besseres Wissen diese Sehweise zueigen, um die Anti-Hitler-Koalition mit den Sowjets nicht zu gefährden. Noch bei den Nürnberger Prozessen wurde die Wahrheit unterdrückt, und erst die Untersuchungen durch den ehemaligen Nürnberger Hauptankläger Robert H. Jackson und eine Kommission des amerikanischen Kongresses brachten die Wahrheit ans Licht. Immerhin zeigen Goebbels’ Versuche, die Sowjets an den Pranger zu stellen und damit von den eigenen Verbrechen abzulenken, einen Ansatz von Schuldbewusstsein.
Aber so schrecklich Katyn auch ist, mit Auschwitz ist es nicht aufzurechnen. Dies ist das positive Ergebnis des sogenannten Historikerstreits der Jahre 1986-1987. Ernst Nolte hatte ihn am 6. Juni 1986 mit dem Abdruck einer Rede in der F.A.Z. ausgelöst, die ursprünglich für die Frankfurter Römerberggespräche gedacht war, aber dort nicht gehalten werden konnte, weil Nolte, wie er sagte, wieder ausgeladen worden sei. Er stellte darin die These auf, der Archipel Gulag gehe Auschwitz logisch und faktisch voran, weil der "Rassenmord" der Nazis aus Furcht vor dem "Klassenmord" der Bolschewisten entstanden sei. Heute würde wohl kein seriöser Historiker den qualitativen Unterschied zwischen den Verbrechen der Nazis und denen der Sowjets mehr in Frage stellen oder gar einen Kausalzusammenhang zwischen Hitlers Plänen, das "Weltjudentum" zu vernichten und für die Deutschen "Lebensraum" im Osten zu erobern, und den Greueln der Oktoberrevolution oder dem Archipel Gulag herstellen, geschweige denn sie gegeneinander aufrechnen.