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Podium:

Der deutsche Sozialstaat - eine "kollektive Massenbestechung"?

Glücksfall oder Verhängnis: Über den bundesdeutschen Sozialstaat wird heftig gestritten. Seit den fünfziger Jahren immer weiter ausgebaut, ist er einerseits eine historische Erfolgsgeschichte, so Hans-Ulrich Wehler. Denn der Sozialstaat machte die junge Demokratie stabil. Doch die "kollektive Massenbestechung" wurde immer teurer für die Gesellschaft - zu teuer? Diskutieren Sie über den Sozialstaat.

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Beiträge

Hans-Ulrich Wehler
03.09.2008 | 14:07 Uhr

Hans-Ulrich Wehler: Sammel-Replik

Bei der Schilderung des zusehends perfektionierten westdeutschen Sozialstaats gehe ich zum einen in der Tat, wie Stolleis festhält, von der Pfadabhängigkeit ihres sozialpolitischen Systems, zum anderen von dem immensen Sicherheitsbedürfnis nach der Weltwirtschaftskrise 1929, der NS-Diktatur, dem zweiten totalen Krieg und der erbärmlichen Nachkriegszeit aus.

Am Ende dieser Krisenzeit den Aufbau eines neuen Systems sozialer Sicherheit zu riskieren – etwa mit einer aus staatlichen Steuermitteln stammenden Grundrente erst von 500, dann von 1000 DM und Privatversicherungen für alle darüber hinausgehenden Ansprüche – lag meines Erachtens außerhalb des Erfahrungs- und Denkhorizontes der damaligen Entscheidungsträger.

Rödders Argument, dass die erstaunlich schnell erreichte und durchgehaltene innere Pazifizierung mit dem hohen Preis einer untragbaren Finanzbelastung und einer (wie auch Wirsching betont) hoch gezüchteten etatistischen Anspruchshaltung erkauft wurde, stimme ich rundum zu. Ob aber das letzte Drittel des 20. Jahrhunderts im Zeichen einer "Spätblüte" des Sozial- oder Wohlfahrtsstaates steht, scheint mir angesichts der Reformen, die in Schweden, Holland, England, Neuseeland erfolgreicher und härter als in der Bundesrepublik durchgesetzt worden sind, noch fragwürdig zu sein. Der Sozialstaat bleibt eine der großen Leistungen der europäischen politischen Kultur, um die zahlreichen Disparitäten des Modernisierungsprozesses abzufedern, und trotz aller exzessiven Perfektionierung ist eine wahrhaft überlegene Alternative noch nicht zu erkennen, so sehr die nicht mehr finanzierbaren Übertreibungen zurückgeschnitten, die Impulse der individuellen Selbstverantwortung gefördert werden müssen.

Plumpes Einwand, dass Sozialstaatsgeschichte in seinem Sinn erst "wirkliche Gesellschaftsgeschichte" sei, vermag ich nicht einzusehen. Im Mittelpunkt einer Gesellschaftsgeschichte, die diesen Namen verdient, sollte doch immer die Hierarchie der Sozialen Ungleichheit stehen. Dass diese seit dem 19. Jahrhundert durch staatliche Intervention und staatliche organisierte Transferleistungen beeinflusst wird, liegt auf der Hand, rechtfertigt aber noch keinen Primat des Sozialstaats. Überdies: Eine "ausschweifende Klassenrhetorik" haben sachkundige Leser des Manuskripts nicht entdecken können. Trotz aller Aufmerksamkeit gegenüber stilistischer Wiederholung war sie mir auch nicht aufgefallen. Allerdings halte ich an der Weberschen Begrifflichkeit fest, um derart amorphe Begriffe wie Gruppen, Schichten, Mittelstände zu vermeiden – sie alle stellen sich nicht der Prägekraft moderner Marktgesellschaften.

Stolleis, Rödder, Abelshauser mahnen Überlegungen über einen neuen Pfad deutscher Sozialpolitik an. Aber ich saß ja nicht an dem politischen Appell an die zweite Große Koalition, sich endlich der Umwandlung des traditionellen sozialpolitischen Systems zu stellen, sondern an einem knappen historischen Überblick seiner Entwicklung bis 1990.

Kosserts Kritik an meinem Lob des Lastenausgleichs und der Vertriebenenintegration als "Mythen" verrät eine edle gesinnungsethische Einstellung, ist aber weit vom realhistorischen Befund entfernt. 180 Milliarden DM an die Flüchtlinge und Vertriebenen zu verteilen ist für ein besiegtes, ausgeblutetes, zertrümmertes, von Zuwanderungsströmen überflutetes Land eine imponierende, alles andere als "magere" Leistung.

Die geforderten Eingriffe in die Substanz des unversehrten Vermögens hätten der Wachstumsmaschine, deren Anspringen Rettung und Aufschwung für Millionen bedeutete, schwer geschadet, dazu die Solidargemeinschaft überfordert. Im Vergleich steht übrigens der Lastenausgleich noch immer einzigartig da – oder hat man aus Japan, Italien, Russland, den sowjetischen Ex-Satelliten, den arabischen Ländern, je von einem ähnlichen Unternehmen gehört? Das schreckliche Schicksal der Vertriebenen und ihre extrem mühselige Existenzsicherung hat doch keiner bezweifelt. Doch sie mit 20 bis 25 Prozent ihres Vermögenswerts wieder auszustatten, zahllose Aufbaukredite zu gewähren und letztlich auch die mühsame Eingliederung in die westdeutsche Stammbevölkerung zu erreichen, das bleibt imponierend und kann durch die Aussage, vor einer vermeintlich "gerechten" Vermögensumverteilung hätten sich die "bad beati possidentis" gedrückt, nicht ernsthaft in Frage gestellt werden. Dass die Vertriebenen mehr als 20 Prozent des westdeutschen Arbeitskräftepotentials, den Aufbau voran trieben, als wertvolles Humankapital die These vom Nutzen eines "unlimited supply of labour" bestätigten und häufig als Agenten der Modernisierung wirkten, habe ich auf der Linie der einschlägigen Forschung, die daran keinen Zweifel aufkommen lässt, entschieden betont. Daher bleibt es in meinen Augen eine reale Erfolgsgeschichte, kein Mythos, dem durch unangemessene Ansprüche der Todesstoß versetzt werden muss.

Dasselbe Lob gilt auch der Rentenreform seit 1957, die für mehrere "goldene Rentnergenerationen", deren Alltagsleben sich aller Wahrscheinlichkeit nach in Zukunft nicht wiederholen wird, die deprimierende Altersarmut beseitigt und sie mit beispiellosen Ressourcen ausgestattet hat. Auch hier hat der historische Prozess eine grundlegende Reform auf die Tagesordnung gesetzt, und die politische Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik wird sich auch daran beweisen, ob sie eine solche Reform endlich zustande bringt.

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30.08.2008 | 12:00 Uhr

Andreas Rödder: Pazifizierende Wirkung

Die Verbindung von innerem Frieden und ökonomischer Leistungsfähigkeit liess alsbald vom "Modell Deutschland" die Rede sein. Doch es war rückblickend betrachtet die Spätblüte der europäischen Wohlfahrtsstaatlichkeit, die die Deutschen nach 1949 erlebten. Wehler setzt hier deutliche Fragezeichen hinter die selbstlegitimatorische Erfolgsgeschichte der alten Bundesrepublik, die auch angesichts der Krise des Sozialstaats immer noch weit verbreitet ist.

Nicht die Politik, nicht die Wirtschaft - der Sozialstaat sei "das Schicksal", so pointierte Manfred G. Schmidt vor einiger Zeit. Wehler führt die unhintergehbaren Ambivalenzen eindringlich vor Augen: Gerade in den frühen Jahren der Bundesrepublik sorgten Lastenausgleich und Rentenreform für eine Entschärfung drängender Notlagen. Gerade der Lastenausgleich stellte dabei jene verzichtbereite Solidarleistung dar, zu der die Bundesregierung im Zuge der Wiedervereinigung nicht aufzurufen wagte. Die Rentenreform beseitigte im wesentlichen das Phänomen der Altersarmut, und es war gerade die Verbindung von innerem Frieden und ökonomischer Leistungsfähigkeit, von der die "Erfolgsgeschichte" vom "Modell Deutschland" erzählte - und zugleich übersah, dass die Prosperität der achtziger Jahre in vielem eine Spätblüte der europäischen Nachkriegswohlfahrtsstaates darstellte, deren Welken andernorts bereits durch harten Rückschnitt begegnet wurde. Die pazifizierende Expansion des bundesdeutschen Sozialstaats erkaufte den sozialen Frieden um den Preis einer immer tiefer implementierten Anspruchshaltung gegenüber dem umverteilenden Staat, auf Kosten bürgerlicher Selbstverantwortung und auf der Grundlage grundlegender Fehlprognosen der ökonomischen und demographischen Entwicklung. Revisionen auf dem einmal eingeschlagenen Pfad wurden hingegen nur eingeschränkt, jedenfalls nicht ausreichend vorgenommen.

Mit dem reformbedürftigen Sozialstaat brachte die Bundesrepublik eine Erblast in die deutsche Einheit ein, welche die strukturelle Überlastung abermals massiv erschwerte. Wehler bringt hier selbst ein unübersehbares und grundlegendes Fragezeichen an der selbstlegitimatorischen 'Erfolgsgeschichte' der 'alten Bundesrepublik' an, die ihr in Form selbstzufriedener Problemresistenz selbst zum Problem geworden ist.

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30.08.2008 | 17:21 Uhr
Herold Binsack schreibt: Doppelte Lösung

Der heutige Abbau des "Sozialstaates" zeigt auch ganz deutlich, dass dieser nur eine Klassenkampfaffäre war und somit auch der Existenz dessen geschuldet, was Wehler als Fußnote abtut.

Natürlich ist das nicht der einzige Zusammenhang, den es zu begreifen gilt, sonst wäre der moderne Klassenkampf wirklich völlig unterschätzt. Das Kapital hat eine historische Aufgabe, und damit zugleich die letzte, die eine Klassengesellschaft noch haben kann: Die Subjekt-Objektdichotomie auf die Spitze treiben. Nicht dass die Klassengesellschaft, ontologisch besehen, ohne Alternative gewesen wäre, aber einmal eingeführt, schuf sie Entwicklungsgesetze, die nicht mehr rückgängig zu machen sind. Das dialektische Gesetz im (modernen) Klassenkampf lautet nun: eine starke Konterrevolution bedingt eine starke Revolution (Beispiel: Bolschewiki), aber auch: "einer halben Revolution folgt immer eine ganze Konterrevolution" (Marx). Hier klafft eine Lücke, oder anders: Die Revolution kann sich keine Halbheiten erlauben.



30.08.2008 | 10:32 Uhr

Werner Plumpe: Etwas ganz Einmaliges

Wahrscheinlich beruht der deutsche Sozialstaat in seiner komplexen Mischung auf einer besonderen deutschen Art der Risikowahrnehmung, die über lange Zeit gewachsen ist. An diesem Beispiel hätte Wehler einmal wirkliche Gesellschaftsgeschichte betreiben können - was er leider nicht tut.

Wehlers Anmerkungen zur Geschichte des bundesdeutschen Sozialstaates enttäuschen. Nicht, weil er sich auf die letztlich nicht erhebliche Frage der Motive handelnder Politiker kapriziert, die selbstverständlich nicht immer und ausschließlich die soziale Fürsorge im Kopf haben. Auch nicht, weil er die Leistungen der westdeutschen Sozialpolitik nicht alle nennen würde; hier ist er vergleichsweise zuverlässig, auch wenn der Lastenausgleich in der Gesamtperspektive vielleicht ein wenig zu prominent erscheint. Schließlich ist ihm auch nicht vorzuwerfen, daß er den Sozialstaat in der Gefahr sieht, den Leistungswillen der Menschen zu unterhöhlen, auch wenn das eine Aussage ist, die mehr ins Feld der Politik gehört.

Nein Wehler verpaßt die große Chance, hier einmal wirklich deutsche Gesellschaftsgeschichte zu schreiben. Denn auch wenn der Sozialstaat ein Phänomen aller entwickelten Staaten jener Jahre war, so ist der bundesdeutsche Komplex von Sozialpartnerschaft, Subsidiarität, Sozialpolitik, Risikovorsorge und irenischen industriellen Beziehungen etwas ganz Einmaliges. Dieser besondere Sozialstaat und seine gesellschaftliche Grundierung verdanken sich aller Wahrscheinlichkeit nach der besonderen deutschen Art der Risikowahrnehmung und –politik, die auch durch die in der Tat grundstürzenden Vorbilder des Thatcherismus und der Reagonomics nicht erschüttert wurde. Selbst die Wiedervereinigung hat hier kaum zu Änderungen geführt, und auch Schröders Agenda 2010 folgte eher der Krise es Arbeitsmarktes und finanzpolitischen Zwängen als einer Revision der grundlegenden Vorstellungen von der Rolle des Staates und der Sozialpartnerschaft. Hierüber hätte man aus der Feder von Wehler gerne etwas gelesen. Damit hätte er auch erklären können, warum trotz ausschweifender Klassenrhetorik in seinem Buch von Klassenkämpfen nicht die Rede ist.

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30.08.2008 | 08:05 Uhr

Michael Stolleis: Ein neues post-bismarcksches Modell

Der Sozialstaat ist eine der großen Errungenschaften der europäischen Moderne. Dass er in Deutschland nach 1945 ausgebaut wurde, kann man ihm nicht vorwerfen - und natürlich wurden mit ihm stets politische Zwecke verfolgt. Doch heute ist es längst an der Zeit für ein neues post-bismarcksches Modell, das durch Steuern finanziert werden muss.

Die zugespitzte Formel "kollektive Massenbestechung" stammt von Hans Rosenberg und sie zielte auf Bismarcks Kalkül, über die neue Sozialversicherung (1883-1889) die Arbeiterschaft an den Staat zu binden und von der politischen Arbeiterbewegung zu trennen. Wehler nutzt die Erinnerung hieran als Einstieg, um die Sozialpolitik der Bundesrepublik zu beschreiben, nämlich als Fortsetzung eines historischen Pfads. Die politischen Motive der Nachfolger Bismarcks, auf diesem Pfad zu bleiben, erscheinen dabei sekundär. Wichtiger sind die ganz unbestrittenen positiven Wirkungen, die von einer klug dimensionierten und dauerhaft finanzierten Sozialpolitik ausgehen. Die kollektive Absicherung der typischen Lebensrisiken (Krankheit, Unfall, Alter und Invalidität, Arbeitslosigkeit und Pflegefall) durch eine "Sozialversicherung", flankiert durch staatliche Leistungen für untypische Risiken und für Armut generell ist eine der großen Errungenschaften der europäischen Moderne.

Wehler beschreibt den Ausbau des bundesdeutschen Sozialstaats nach 1945 nüchtern und zutreffend. Es ist eine Erfolgsgeschichte, in der es natürlich auch um die Gewinnung und Erhaltung der "Massenloyalität" ging (Narr/Offe). Warum denn nicht? Sozialpolitische Verbesserungen sind meist mit Blick auf Wahlen erzielt worden. Auch dass dieser Sozialstaat gerade durch sein opulentes Wachstum seine eigene Krise produziert, und dass es längst eines intelligenten Umbaus und der Ergänzung durch Eigenvorsorge bedarf, spricht Wehler knapp aber deutlich aus.

Was allerdings ein Gesellschaftshistoriker wie Wehler hätte liefern können, sind Erwägungen darüber, ob sich das nun seit 120 Jahren praktizierte Versicherungsmodell mit Beiträgen langfristig halten lässt, wenn die nationale Industriegesellschaft schwindet, wenn sich fast alle Parameter der Familien- und Altersstruktur der Gesellschaft verändern und die Globalisierung die nationalen Begrenzungen der sozialen Sicherung hinwegfegt. Es geht also nicht mehr um Umbau eines mit Gerümpel vollgestellten alten Hauses (Landesversicherungsanstalten, Selbstverwaltung der Sozialversicherung, Dickicht vieler nur noch historisch erklärbarer Leistungen), sondern um ein neues post-bismarcksches Modell, das relationale Gerechtigkeit liefern und durch Steuern finanzierbar sein muss. Aber das ist, wie ich zugebe, ein weites Feld, und ein solches, für das die hier mit dem Jahr 1989 abgebrochene Geschichte nicht mehr zuständig ist.

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30.08.2008 | 08:00 Uhr

Werner Abelshauser: Ein überholtes Produkt der Industriegesellschaft?

Die Globalisierung wirkte einst schon auf den Bismarckschen Sozialstaat Ende des 19. Jahrhunderts. Daran liegt es also nicht, wenn der deutsche Sozialstaat in der Krise ist. Ob er reformfähig ist, erweist vielmehr daran, ob er ein Produkt jener alten Industriegesellschaft ist und daher nicht zur postindustriellen Informationsgesellschaft paßt. Einiges jedoch spricht dafür, daß der Sozialstaat auch den neuen ökonomischen Realitäten gerecht wird - wenn er denn permanent reformiert wird.

Mir bleibt Wehlers Sozialstaatskapitel zu sehr an der Oberfläche politischer Analyse. Das fängt bei Bismarck an und hört bei Adenauer nicht auf. Gewiß, für das Heer der Sozialpolitiker ("Sozialhysteriker" nannte sie Helmut Schmidt) hatte der Ausbau sozialer Leistungen des Staates immer auch und nicht zuletzt legitimierende Funktionen. Da ist es zur "kollektiven Massenbestechung" nicht weit. Entscheidend für die Entwicklung des Sozialstaats in der Bundesrepublik ist aber etwas anderes: seine enge Anbindung an die Entwicklung der Produktivität und an das Produktionsregime.

Deshalb ist Differenzierung nötig, musste sich doch der Sozialstaat von Anfang an gegen den Wohlfahrtsstaat in seiner englischen und skandinavischen Variante durchsetzen, wurde zeitweilig von ihm eingeholt und steht heute unter dem Druck des neoliberalen Marktstaates. Sein Kernstück, das System der Sozialversicherung, hatte schon im Kaiserreich die Funktion, das für den industriellen und mehr und mehr auch für den nachindustriellen, immateriellen Produktionsprozess immer wichtiger werdende menschliche Vermögen (human capital) zu schützen und zu pflegen. In Deutschland, dessen komparative Wettbewerbsvorteile vor allem in Qualitätsarbeit und nachindustrieller Maßschneiderei liegen, hat der Sozialstaat also auch einen hohen wirtschaftlichen Wert. Dies erklärt sein Beharrungsvermögen gegenüber modischen Alternativen.

Anfang der siebziger Jahre, als die Zuwachsraten der Sozialausgaben das Wirtschaftswachstum weit übertrafen, beschleunigte sich freilich die Abkehr von seiner wirtschaftlichen Zweckbindung. Der Schub hatte seine wesentliche Ursache in der Übernahme fremder, weil wohlfahrtsstaatlicher Elemente in das bestehende System der sozialen Sicherung. Schon das Bundessozialhilfegesetz von 1961 hatte diesen Weg gewiesen, indem es einen einklagbaren Rechtsanspruch auf öffentliche Finanzierung eines "menschenwürdigen Lebens" schuf, was de facto die Einführung eines Mindestlohns bedeutete. Die Rentenreform von 1972 blieb zwar formal innerhalb des Systems, stellte aber dessen Versicherungscharakter immer mehr in Frage. Sie entkoppelte Leistungen und Beiträge und bezog immer größere Teile der Bevölkerung (Selbständige, Studenten, Hausfrauen, Landwirte, Behinderte) ein. Ähnliches gilt für die Öffnung der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Wohlfahrtsstaat schöpfte seine Hoffnung auf die Finanzierbarkeit einer menschenwürdigen und stetig wachsend sozialen Grundversorgung aller Bürger aus der Kraft der Keynesianischen Revolution in der Wirtschaftspolitik. Als sie sich als Illusion erwies, war es Kanzler Schmidt, der die Lösungsformel fand: "Das soziale Netz muß entlastet werden von überflüssigem oder zu teurem Rankenwerk." Aber: Schmidt konnte nicht (gegen seine Partei), Kohl mußte nicht (wegen der Weltkonjunktur), und so blieb im 20. Jahrhundert alles beim Alten.

Jetzt sollen es die Auswirkungen der beschleunigten "Globalisierung" und der Ausbreitung der "Wissensgesellschaft" sein, die den Sozialstaat in Frage stellen. Damit müßte ein angepasstes Sozialversicherungssystem Bismarckschen Zuschnitts aber leicht fertig werden, wirkten doch beide Phänomene schon auf die Konstruktion des Originals der 1880er Jahre. Viel grundsätzlicher stellt sich die Frage nach der Überlebensfähigkeit des Nationalstaates, der als Plattform und Rahmen für den Sozialstaat kaum verzichtbar ist. Auch hier geht es nicht um die Auswirkungen der "Globalisierung" in ihrer trivialen Form. Schließlich ist der Nationalstaat seit dem späten 19. Jahrhundert eng mit dem Weltmarktregime verknüpft. Kritischer ist die Vorstellung, der Nationalstaat sei auf Dauer nicht in der Lage, mit der Revolution der Computer, des Kommunikationswesens und der Massenvernichtungswaffen fertig zu werden. Neokonservative wie neoliberale Vordenker plädieren deshalb dafür, an seine Stelle den Marktstaat (market-state) treten zu lassen, der sich im Wesentlichen auf die Herrschaft des Kapitalmarkts und das globale Netzwerk der multinationalen Unternehmen stützt. Der Staat spielt in diesem Konzept nicht mehr die Rolle einer Versorgungs- und Umverteilungsinstanz für Ressourcen. Der Marktstaat will nicht die Wohlfahrt, sondern das Chancenangebot für seine Bürger optimieren. Er soll die Wahlmöglichkeiten der Menschen erhöhen, nicht den Wohlstand aller.

So in die Zange genommen hängt die Überlebensfähigkeit des inzwischen mehrfach runderneuerten Bismarckschen Sozialstaates von der Beantwortung zweier Frage ab. War der Bismarcksche Sozialstaat von Anfang an ein fester Bestandteil jenes Produktionsregimes der "neuen" Industrien, das heute die Szene beherrscht? Trifft dies zu, würde es sich lohnen, ihn weiterzuführen und zu verbessern. Oder ist er auf einen institutionellen Leisten gezogen, der voll und ganz den Bedürfnissen der Industriegesellschaft entspricht? Dann wäre er heute schon anachronistisch. Nur wenn diese Diagnose zuträfe, müßte der wirtschaftliche Wert der Sozialpolitik neu ausgerichtet werden: nicht mehr an den Bedürfnissen der untergegangenen Industriegesellschaft, sondern an den Notwendigkeiten einer auf immaterieller Wertschöpfung beruhenden Wirtschaftsweise und deren Ansprüche an das menschliche Vermögen, an gesellschaftliche Stabilität und Solidarität. Vieles spricht aber dafür, dass der Sozialstaat diesen Anforderungen von Anfang an gerecht wurde. Mit dieser Vergangenheit hat er auch eine Zukunft, wenn es gelingt, ihn durch Reformen effizient zu halten.

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30.08.2008 | 08:00 Uhr

Andreas Wirsching: Autoritarismus statt Eigenverantwortung

Zu Recht beschreibt Wehler den Sozialstaat als Erfolgsgeschichte. Umso merkwürdiger ist es dann aber, dass dieser so erfolgreiche milliardenschwere Sozialstaat das von Wehler beschriebene Kernproblem der deutschen Gesellschaft nach 1945 - die fortbestehende soziale Ungleichheit - kaum tangiert hat. Bis heute hält sich aber ein autoritatives Modell standardisierter Problemlösungen aus den fünfziger Jahren, die auf die postindustriellle Gesellschaft schon seit den siebziger Jahren nicht mehr passen.

Seit den in der Bismarck-Zeit grundgelegten Systementscheidungen haben alle deutschen Staatswesen – ob Demokratie oder Diktatur – Legitimität durch Sozialpolitik gesucht, und dies beruht bis heute auf einem breiten, häufig parteienübergreifenden Konsens. Wie zweischneidig freilich die entsprechende politische Wirkung sein kann, verdeutlicht exemplarisch die Geschichte der Weimarer Republik, die angesichts mangelnder Verteilungsspielräume gerade auch als "überforderter Sozialstaat" scheiterte. Insofern stand die zweite deutsche Demokratie ökonomisch unter einem weitaus günstigeren Stern, denn die sozialpolitische Expansion konnte aus Zuwächsen finanziert werden. Tatsächlich ist der Legitimationsbonus, den sie sich durch Lastenausgleich und Rentenreform erwarb, für ihre politische Stabilität nicht hoch genug zu veranschlagen.

Prägnant beschreibt Hans-Ulrich Wehler die große sozialpolitische Leistung der frühen Bundesrepublik. Allerdings kontrastiert seine so positive Sicht hierauf eigentümlich mit seiner eher harschen Analyse der fortbestehenden sozialen Ungleichheit. War und ist Sozialpolitik also ein Mittel, soziale Ungleichheit politisch erträglich zu machen? Oder muß man nicht umgekehrt an der langfristigen Wirksamkeit eines milliardenschweren Sozialbudgets zweifeln, das traditionelle "harte" Ungleichheiten unangetastet läßt oder sogar noch verstärkt?

Zwar wäre es grundfalsch und ahistorisch, die sozialpolitischen Leistungen und Legitimationserfolge der Bundesrepublik ex post, aus einer heutigen kritischen Sicht, zu schmälern oder gar in ihr Gegenteil zu verkehren. Auch der moralisch unterlegte Vorwurf der "kollektiven Massenbestechung", wie er pointiert im Hinblick auf die Bismarcksche Sozialpolitik formuliert wurde und wie er in mancher Hinsicht auf die nationalsozialistische Sozialpolitik zutreffen könnte, ginge gegenüber den fünfziger Jahren an der Sache vorbei. Gefragt werden muß aber danach, ob die Sozialgesetzgebung der Bundesrepublik nicht an problematische autoritär-bürokratische Traditionen und "Pfadabhängigkeiten" des deutschen Interventionsstaates anknüpfte und damit die Entfaltung einer dynamischen Zivilgesellschaft eher behinderte als förderte.

Hierzu trugen gegenläufige Bewegungen bei. So orientierte sich die Sozialpolitik der Adenauer-Ära an einem eher statischen Gesellschaftsmodell, nämlich an einem Regime standardisierter Lebensläufe, das sich aus dem sicheren (industriellen) Arbeitsplatz für den männlichen Alleinverdiener einerseits und der haushaltszentrierten, nicht entlohnten Familienarbeit der Frauen andererseits speiste. Bestehende geschlechts- und erwerbsspezifische Ungleichheiten wurden damit fortgeschrieben. Gleichwohl löste sich dieses Regime standardisierter Lebensläufe seit den 1970er Jahren dynamisch auf. Die Stichworte lauten Anstieg der weiblichen Erwerbstätigkeit, Rückgang der Geburten und Krise der traditionell-industriellen männlichen Erwerbsbiographie im Gefolge des ökonomischen Strukturwandels. Alles dies bedroht einerseits die Grundlagen des bundesdeutschen Sozialstaats, generiert andererseits aber auch neue soziale Risiken und Ungleichheiten, für deren Absicherung freilich derselbe Sozialstaat in die Verantwortung genommen wird. Zugleich wird die Spaltung der Gesellschaft in "Erwerbs"- und "Versorgungsklassen" zunehmend zum Problem. Eine generationenlange wohlfahrtsstaatliche Expansion hat Ansprüche zementiert und Mentalitäten geprägt.

In seiner Reaktion auf diese Problemlagen greift der deutsche Sozialstaat trotz des häufigen Rekurses auf "mehr Eigenverantwortung" meist doch auf bürokratische Lösungsmuster zurück, die nicht nur gelegentlich in die Nähe eines altvertrauten Autoritarismus geraten. Die seit einem Vierteljahrhundert andauernde Reformdebatte stellt hierfür eine Fülle an Anschauungsmaterial zur Verfügung.

Nimmt man daher den ganzen Untersuchungszeitraum von 1949 bis 1990 in den Blick, dann läßt sich nicht uneingeschränkt von einem "Erfolgsrezept" sprechen. Was in der frühen Bundesrepublik eine wichtige Voraussetzung von Integration und Legitimation war, wurde nicht rechtzeitig den veränderten ökonomischen, sozialen und auch sozio-kulturellen Bedingungen angepaßt. Wer hierfür freilich die Politik kritisieren möchte, sollte bedenken, daß sie überwiegend doch wohl vor allem die Erwartungshaltungen, aber auch die Ängste der Gesellschaft widerspiegelt.

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30.08.2008 | 08:00 Uhr

Andreas Fahrmeir: Gekauftes Vertrauen

Moderne Sozialstaaten konnten gegen Alter und Not schützen - und mit Sozialversicherungen Politik machen. In der Bundesrepublik mußte nach zwei Kriegen und der Inflation der Staat das Vertrauen seiner Bürger zurückkaufen. Die Frage ist offen, ob eine Versicherung dieses Vertrauen auch künftig sichern kann.

Werner Abelshauser hat das Problem bereits am Anfang der Woche in seiner Antwort auf die "Klassen-Frage" umrissen. Moderne Sozialstaaten basieren auf zwei Prinzipien. Das eine ist die Vorstellung, der Staat sei ein besserer Treuhänder für Rücklagen gegen Altersarmut und krankheitsbedingte Notlagen als private oder genossenschaftliche Alternativen, die im 19. Jahrhundert vielfach Beiträge kassierten und dann Wege fanden, die Leistungen zu verweigern. (Besserer Garant war der Staat auch, weil er in der Lage war, zur Entrichtung von Beiträgen zu zwingen und somit die steuerfinanzierte Armenhilfe zu entlasten - ähnlich wie die moderne Pflegeversicherung.) Das zweite Prinzip war der Einsatz von Sozialversicherungen zu politischen Zwecken: zur Minderung von Vermögens- und Einkommensunterschieden, zur Förderung von Geburten durch Kinderprämien, natürlich auch zum verkappten Stimmenkauf.

Die eigentlich spannende Frage ist die, wie die Träger der Sozialversicherung in der Bundesrepublik mit ihren beiden Rollen umgingen, also wie sie Treuhänder und Gestalter waren und als was sie sich eher betrachteten, vor allem vor dem Hintergrund, dass der Staat als Treuhänder bereits mehrfach (im Ersten Weltkrieg, in der Hyperinflation, im Zweiten Weltkrieg) versagt hatte, so dass der Staat (auch) gezwungen war, Vertrauen zurückzukaufen.

Ob eine "Versicherung", die den Beitragszahlern in mittlerer Perspektive weniger Sicherheit und weniger Rendite zu bieten droht als alternative Anlageformen, auf die Dauer zu halten sein wird: das ist die spannende Frage hinter der gegenwärtigen Reformdiskussion. Sie historisch zu kontextualisieren, hätte noch mehr Gegenstand des Kapitels sein können.

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31.08.2008 | 20:51 Uhr
Heinz-Dieter Dey schreibt: Zeitzünder

Wenn man von staatlicher Kontinuität ausgeht, kann man eine Erfolgsgeschichte nicht mit einem Termin versehen, selbst dann nicht, wenn es die Wiedervereinigung nicht gegeben hätte.

Die damaligen Entscheidungen über die Entwicklung des Sozialstaates sind altbundesrepublikanischen Ursprungs und auch heute noch gültig. Ohne Erfolgsgeschichte bei den Reformen und bei der Gestaltung des Sozialstaates wird die Retrospektive in 100 Jahren wahrscheinlich völlig anders ausfallen. Die Beteiligten haben aus der heutigen Sicht weder die politische Kraft noch das gesellschaftliche Verständnis zu einer Reform. Die Interdependenzen sind bekannt.

In einem ordentlichen Haushalt wird nur das Geld verteilt, das vorhanden ist. Wer quantifiziert objektiv, was sozial gerecht ist, wer die als soziale Ungleichheit bezeichneten unterschiedlichen Ansprüche?

Wohin Finanzierungen durch Kreditaufnahme führen, zeigt gegenwärtig das Immobilien-Desaster in den USA. Als wie sicher ist in globalisierten Finanzmärkten eigentlich die dritte Säule der Altersversorgung noch zu bewerten? Welches sind die Folgen der weiter steigenden Staatsschulden in der Bundesrepublik und in der EU? Ob der heutige Staat ein verlässlicher Treuhänder ist, kann also durchaus angezweifelt werden.

Die Erfolgsgeschichte der Bundesrepublik bis 1989/1990 enthält möglicherweise einige Sprengsätze mit Zeitzünder.



30.08.2008 | 08:00 Uhr

Andreas Kossert: Vertriebene und Lastenausgleich

Die gelungene Integration der Vertriebenen ist ein Mythos der alten Bundesrepublik, ebenso wie der Lastenausgleich. Er war keine sozialstaatliche Großtat eine Solidargemeinschaft, sondern eine modifizierte Sozialhilfe, eine sozialpolitische Befriedungsmaßnahme für Millionen Besitzlose. Von echter Solidarität, von echter Teilung der Lasten war die frühe Bundesrepublik weit entfernt.

14 Millionen deutsche Vertriebene, eine Marginalie in der deutschen Nachkriegsgeschichte? In Wehlers Gesellschaftsgeschichte haben sie vor allem durch den Lastenausgleich Spuren hinterlassen. Von drei von Wehler skizzierten möglichen Optionen für diese wichtige sozialpolitische Maßnahme wählte ihm zufolge die Bundesrepublik in der Lastenausgleichsfrage die beste Option: "volle Integration und eine großzügige Entschädigung". Doch Wehler entkräftigt diese These teilweise selbst, da der Wiederaufbau Priorität vor der sozialen Gerechtigkeit gehabt habe. Dennoch handle es sich "um eine einschneidende Vermögensumverteilung im Rahmen einer Solidargemeinschaft". Kaum eine Sozialleistung entfaltete jedoch derartige emotionale Auseinandersetzungen. Von den Einheimischen als unverdiente Überkompensation für die Vertriebenen verstanden, sahen letztere angesichts ihrer ungeheuren materiellen Verluste darin einen Tropfen auf den heißen Stein, einen Lastenausgleich, der angesichts der geringen – teilweise gar nur symbolischen – Zahlungen häufig zum Spottnamen "Laßt den Ausgleich" führte. Eine wirkliche Entschädigung für die erlittenen Verluste hat es nie gegeben.

Von den zunächst angedachten Zielen einer gerechten Vermögensneuverteilung inklusive Bodenreform blieb nur die im Vergleich mager ausfallende Lastenausgleichsgesetzgebung. Ergänzend zum Soforthilfegesetz von 1949 verabschiedete der Bundestag die Lastenausgleichsgesetzgebung 1952/53 nach langem und zähem Ringen. Diese Gesetze schufen die Grundlage dafür, daß Vertriebene einen Antrag auf gestaffelte Entschädigung, jedoch keinen Vermögensausgleich, für das durch Flucht und Vertreibung verlorene immobile Vermögen stellen konnten. Dies sollte die im Vergleich zur einheimischen Bevölkerung dramatisch schlechteren Chancen der Neubürger verbessern. Die Auszahlungen aus der Hauptentschädigung setzten allerdings erst in der zweiten Hälfte der 1950er Jahre ein und erreichten in den 1960er Jahren ihren Höhepunkt. Anders als die Forderungen der unmittelbaren Nachkriegszeit führte der Lastenausgleich allerdings weder zu einer Veränderung der Sozialstruktur der Bundesrepublik – was manche gewünscht und andere befürchtet hatten – noch berührte er die bestehenden einheimischen Vermögensverhältnisse. Vielmehr blieben westdeutsche Großgrundbesitzer und Bauern, Hausbesitzer und Industrielle mit ihrem Besitz unangetastet. Aber – und das ist ganz unbestritten – der Lastenausgleich förderte praktisch und psychologisch die soziale und wirtschaftliche Eingliederung der Vertriebenen und entfaltete mit seinem Ausgleichsgedanken eine für die zusammengewürfelte bundesdeutsche Gesellschaft nivellierende und integrative Wirkung.

Aber nicht, weil man ihnen schlüsselfertige Häuser übergeben hätte, sondern weil sie selbst von Anbeginn an nicht nur passiv Betroffene, vielmehr immer auch handelnde Akteure waren. Mit ihrer Bereitschaft zur Mitgestaltung und Anpassung sowie ihrer Arbeitskraft haben sie das deutsche Wirtschaftswunder ganz entscheidend mitgetragen. Daß der Lastenausgleich nur eine sehr improvisierte – wenn auch effektive Starthilfe – keinesfalls aber eine Entschädigung war, wußten diejenigen, die ihr Vermögen verloren hatten, am besten. Einheimische dagegen, die solche Verluste in der Regel nicht kannten, gefielen sich häufig in der Rolle der vom Flüchtlingsstrom Überschwemmten, die allein dank ihrer gewaltigen Leistungen die Vertriebenen integriert hatten. Diese spannungsreiche und vielfach von Rückschlägen begleitete "Integration" ist keine ungebrochene Erfolgsgeschichte. Sie forderte Anpassungen von beiden Seiten. Millionen Vertriebene stellten das Land auf den Kopf. Sie waren Agenten der Modernisierung und beförderten den tief greifenden Strukturwandel der Nachkriegszeit. Allein ihre bloße Gegenwart provozierte einschneidende Veränderungen tradierter Lebens- und Denkmuster. Gleichzeitig durchbrachen sie traditionelle Strukturen und Milieus: Als Folge dieser heilsamen Durchlüftung leisteten sie einen wesentlichen Beitrag zur Entprovinzialisierung und Urbanisierung Deutschlands. Die Vertriebenen waren ein Motor der Modernisierung in der deutschen Nachkriegsgesellschaft. Sie zahlten dafür jedoch einen hohen Preis. Viele empfanden sich über Jahrzehnte nur geduldet und gingen im Laufe der Jahre in die innere Emigration, lebten mit ihren quälenden Erinnerungen in Parallelgesellschaften.

Lastenausgleich und gelungene Integration der Vertriebenen sind Mythen der alten Bundesrepublik. Der SPD-Politiker Heinrich Albertz war angetreten, die Lasten des Krieges möglichst gleichmäßig auf Einheimische und Flüchtlinge zu verteilen. Im Mai 1953 schrieb Albertz im "Neuen Vorwärts": "Das Endergebnis dieses Gesetzes hat mit dem Ausgleich der Lasten überhaupt nichts zu tun, berührt auch nicht im entferntesten eine Revision der Besitzverhältnisse zugunsten der besitzlos Gewordenen und Entwurzelten und tastet nicht einmal die Gewinne, die nach der Währungsreform in der Bundesrepublik Deutschland von einigen wenigen erzielt worden sind, in irgendeiner spürbaren Weise an". Die sozialen Ungerechtigkeiten blieben virulent; sie wurde nur vernebelt durch die Euphorie des Wirtschaftswunders. In der Ostdenkschrift der EKD "Die Lage der Vertriebenen und das Verhältnis des deutschen Volkes zu seinen östlichen Nachbarn" von 1965 wurden die Ungerechtigkeiten schonungslos dokumentiert: "Immerhin dürfte der Personenkreis, dessen Einkommen am Rande des Existenzminimums liegt, bei den Vertriebenen etwa dreimal so hoch sein wie bei den Einheimischen. (…) Dabei darf allerdings nicht übersehen werden, daß nur etwa halb so häufig Vertriebene Eigentümer der von ihnen bewohnten Wohnungen sind wie Nichtvertriebene (18,2%:37,2%). Insofern hat also ein Ausgleich noch nicht stattgefunden". Tatsächlich ist die Lastenausgleichsabgabe nicht wirklich aus der Substanz, sondern aus den Erträgen geleistet worden. Und so war es auch gemeint gewesen. Peter Graf Kielmansegg resümierte: "So etwas wie eine solidarische Teilung des erhalten gebliebenen Vermögens hat es nicht einmal ansatzweise gegeben". Daher war vieles im Lastenausgleich nichts anderes als eine modifizierte Sozialhilfe – wie etwa im Fall der Kriegsschadensrente oder Unterhaltshilfe –, eine gigantische sozialpolitische Befriedungsmaßnahme.

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Peter Graf  Kielmansegg02.09.2008 | 22:25 Uhr
Peter Graf Kielmansegg schreibt: Integration tatsächlich gelungen

Andreas Kossert zitiert mich mit einem kritischen Satz über den Lastenausgleich. Für mich folgt aus diesem Satz aber nicht, was Kossert aus einer ähnlichen Bewertung des Lastenausgleichs herleitet: dass, wer von gelungener Integration der Vertriebenen spreche, einen Mythos beschwöre. Mythos heißt hier Unwahrheit. Meine Auffassung ist eine andere. Alle Fakten sprechen für die Wertung, dass die Integration tatsächlich gelungen ist. Die gelungene Integration der Vertriebenen ist ein ganz wesentlicher Teil der Erfolgsgeschichte der westdeutschen Staatsgründung, sie ist keine Legende. Nur war es nicht an erster Stelle der Lastenausgleich, der sie bewirkte. Entscheidend waren das "Wirtschaftswunder" mit den Chancen, die es eröffnete, und der Wille der meisten Vertriebenen, in Westdeutschland ein zweites Leben anzufangen. Abzulesen ist dieser Wille nicht zuletzt am Schicksal der einzigen reinen Vertriebenenpartei, des BHE. Er scheiterte schon 1957 an der 5% Klausel, obwohl der Anteil der Vertriebenen an der Wählerschaft über 15% lag.



Herausgegeben von Werner D'Inka, Berthold Kohler, Günther Nonnenmacher, Frank Schirrmacher, Holger Steltzner

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