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Podium:

Wie kann man Nationalsozialismus und DDR vergleichen?

Ähnlich waren sie sich gar nicht so selten, die braune und die rote Diktatur auf deutschem Boden. Allerdings sind die Unterschiede zwischen DDR und Nationalsozialismus ebenfalls erkennbar, nicht nur im Falle von Ausschwitz. War die Stasi dennoch eine "rote Gestapo" in der DDR, wie Hans-Ulrich Wehler schreibt? Wie sollte ein Vergleich der beiden Diktaturen aussehen?

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Beiträge

Hans-Ulrich Wehler
15.09.2008 | 14:38 Uhr

Hans-Ulrich Wehler: Sammel-Replik

Angesichts der Tatsache, dass es zwei Diktaturen auf deutschem Boden unmittelbar gegeben hat und wir mit der Erblast von beiden zu leben haben, ist der Vergleich ganz unvermeidbar, sowohl politisch als auch wissenschaftlich geboten. Da kann man Lammert nur zustimmen, namentlich auch seinem politischen Appell. Durch den klärenden Vergleich arbeiten auch die Historiker an einem realistischen Kollektivgedächtnis mit, über das keiner die Deutungshoheit beanspruchen kann. In diesem Klärungsprozeß sollten in der Tat, wie Jureit fordert, die inneren Verbindungslinien zwischen der NS-Volkgemeinschaft und der klassenlosen Gesellschaft der DDR genauso überprüft werden wie die bisher betonten Unterschiede zwischen beiden Zielutopien.

Wichtige grundsätzliche Fragen wirft Sabrow auf. Der Vergleich zielt bekanntlich immer auf Ähnlichkeiten und Unterschiede. Gemeinsam ist beiden Regimen der totalitäre Zugriff, das Parteienmonopol, die Geheimpolizei, die Militarisierung usw. Unterschiede bestehen im Hinblick auf den industrialisierten NS-Massenmord (am Anfang der DDR steht freilich gezielter Klassenmord), auf den Vernichtungskrieg (aber die Bereitschaft zur militärischen Intervention gegen Polen und die ČSSR war sehr wohl vorhanden), der rote Personenkult war anders gelagert als der Führerkult usw. Wenn der Vergleich ergibt, so Sabrow, dass die repressive Kontrolle der DDR-Bevölkerung den "bei weitem totalitäreren Staat" enthüllt, ist ein solcher Befund alles andere als unergiebig, da er gegen jede Ostalgie wirkt. Auch der von Sabrow angeregte kontrastierende Vergleich unterstreicht die methodische Nützlichkeit pointiert zugespitzter komperativer Analysen. Dieser Kontrast kommt ohne explizite normative Grundlagen nicht aus, und da bilden der Rechtsstaat und die liberale Demokratie – da hat Roellecke völlig Recht – eine vorzügliche Urteilsbasis. Abgesehen von den klassischen Kriterien der Totalitarismusforschung bleibt meines Erachtens eine fundamentale Gemeinsamkeit, die den Totalitarismusbegriff erneut rechtfertigt. Beide Regime wollten den "neuen Adam" heranbilden: hier für das rassereine Großgermanische Reich, dort für die klassenlose kommunistische Zukunftsgesellschaft. Mit dieser menschenfeindlichen Utopie ließen sich alle Steuerungseingriffe, so brutal oder mörderisch sie auch ausfielen, scheinbar rechtfertigen.

Während die Ergiebigkeit eines überlegten, abwägenden Vergleichs nicht bestritten wird, gilt die Aufmerksamkeit mancher Kommentatoren methodischen Fragen (einleuchtend hierzu Kielmansegg), insbesondere aber auch deutschen Eigentümlichkeiten, die dabei genauer als bisher zu berücksichtigen seien. Herbert weist mit Nachdruck auf das Unikat hin, dass Deutschland das einzige Land ist, das nacheinander die beiden "Typen radikaler Weltanschauungsdiktaturen" erlebte, beide "Gegenentwürfe zur liberalen Welt", beide wegen des rapiden Wandels und des verlorenen Krieges durchsetzungsfähig, beide auf der "Einwurzelungstiefe antidemokratischer Einstellungen" beruhend und diese weiter fördernd. Aber wurden die SED-Kommunisten wirklich durch die Reaktion auf 1918/19 geprägt oder nicht doch tiefer durch die verlockende Aufstiegsgeschichte der Sowjetunion und durch die Weltwirtschaftskrise seit 1929, die ihnen auch solchen Auftrieb gegeben hatte? Und verwischt nicht der gemeinsame Diktaturbegriff all zu leicht den tiefen Unterschied, dass das NS-Regime im Kern auf der charismatischen Herrschaft Hitlers mit seiner erstaunlichen, in der DDR völlig fehlenden Mobilisierungs- und Legitimationskraft beruhte?

Auch van Laak lenkt die Aufmerksamkeit auf "genuin deutsche Antriebskräfte" des SED-Regimes hin. Das Gleichheitspostulat teilte sie freilich mit allen "Volksdemokratien", wo die nur selektiv angestrebte Gleichheit sich faktisch mit extremer Ungleichbehandlung diskriminierter Klassen verband. Anregend ist seine Unterscheidung zwischen der Anhebung des Lebensstandards im "Dritten Reich" und ihre Abwärtsnivellierung in der DDR auf der Basis letztlich staatsgefährdender Subventionsleistungen. Während dort die latente Leistungs- und Reformbereitschaft nicht honoriert und auf diese gesellschaftliche Schubkraft im Glauben an die Planungsallmacht verzichtet wurde, gelang dem Nationalsozialismus die sozialdarwinistische Entfesselung eines Leistungswillens, von dem das Regime ein Dutzend jahrelang zehren konnte.

Zu Recht erinnert Kielmansegg daran, dass die Hälfte der NS-Ära aus Krieg bestand, der eine eigene kriegsgesellschaftliche Transformation voran trieb, die es so in der DDR nicht gab. Beide Regime glaubten in der Tat, "ehernen Geschichtsgesetzen" zu folgen, und die Verfolgung dieser Utopie mündete in beiden Fällen in Totalitarismus. In diesem Fall kann ich daher Diners behutsamen Zweifel am totalitären Charakter beider Regime nicht teilen.
Stolleis’ Plädoyer für die Erweiterung der Vergleichsperspektive durch die komperative Rechtsgeschichte leuchtet mir wiederum rundum ein. Offenbar rächt sich erneut, dass ich auf das Recht als wirklichkeitsprägende Dimension nicht eigens eingegangen bin. Unterschiede und beklemmende Ähnlichkeiten im Umgang mit dem Recht müssen fortab in diesem Vergleich eine angemessene Rolle spielen.

Kommentare


03.09.2008 | 16:28 Uhr

Ulrich Herbert: "Deutsch-deutscher" Vergleich

Selbstverständlich kann man die DDR und das NS-Regime vergleichen - wie sonst soll man sie beschreiben, historisch einordnen und voneinander unterscheiden? Probleme entstehen immer dort, wo in der Öffentlichkeit Vergleichen mit Gleichsetzen assoziiert wird und werden soll – wer Saddam Hussein oder George W. Bush oder Frau Merkel mit Hitler "vergleicht", tut dies ja in der Regel nicht in differenzierender Absicht.

Wehlers Vergleich beider Regimes kommt zu einfachen, aber zutreffenden Aussagen. Aber sie treffen eben so auf fast alle modernen Diktaturen von rechts und links zu und würden sich auch bei einem Vergleich des NS-Regimes mit den kommunistischen Diktaturen in Polen, Bulgarien oder der Tschechoslowakei nicht anders formulieren lassen. Die Frage bleibt offen, ob es etwas gibt, das das SED-Regime von den anderen Ostblockdiktaturen unterscheidet und als spezifisch deutsch ausweist. Die manische Perfektion der Stasi bei der Bespitzelung der eigenen Bürger? War vermutlich beim KGB nicht geringer. Die Verfolgung von Sozialdemokraten und Abweichlern? War ein verbindendes Element aller Diktaturen im Machtbereich der Sowjetunion. Der wirtschaftliche Bankrott? Stand seit Mitte der siebziger Jahre in allen Comecon-Ländern vor der Tür, in der DDR noch weniger als in den Bruderländern.

Aufschlussreich bleibt aber, dass Deutschland das einzige Land ist, in dem sich nacheinander beide Typen radikaler Weltanschauungsdiktaturen etablierten, und das lässt spezifische Fragen zu - einerseits nach der Einwurzelungstiefe antidemokratischer Einstellungen in der deutschen Gesellschaft; andererseits nach dem historischen Bezug beider Systeme: als radikale Gegenentwürfe zur liberalen Welt vor und nach dem Ersten Weltkrieg zumal im Deutschland, wo die rapide Wandlungsdynamik und der verlorene Krieg extrem antiliberale Ordnungsentwürfe offenbar stärker privilegiert haben als anderswo. In ihrem Selbstverständnis und ihrer Wahrnehmung der Welt blieb auch die kommunistische Diktatur in Deutschland eine verspätete Reaktion auf die politischen und sozialen Verhältnisse von 1918. In diesen Kategorien war die Führungsspitze der SED sozialisiert worden, in diesen Kategorien verstanden sie die Welt und regierten ihr Land.

Der "Faschismus" bestätigte ihnen nur, was sie vordem schon gedacht hatten. Die Spitzenkader der SED und der NS-Führung, das sollte man nicht vergessen, entstammen der gleichen politischen Generation, Mielke und Heydrich waren nahezu gleich alt.
Vergleicht man indes die Schadensbilanz beider deutscher Diktaturen, überwiegen die Unterschiede. Das hat in der politischen Pädagogik zuweilen kontraproduktive Auswirkungen. Denn wer die DDR hier zu sehr in die Nähe des NS-Regimes stellt, lässt die Verbrechen des SED-Regimes angesichts der millionenfachen Massenmorde der Nazis als nachgerade lässlich erscheinen. Auch Formulierungen wie die des "deutschen GuLag" für die sowjetischen Internierungslager der Nachkriegszeit mit Zehntausenden von Toten glätten diese Unterschiede nicht. Aber auch das erkennt nur – wer vergleicht.

Kommentare

13.09.2008 | 12:01 Uhr
Werner Kastor schreibt: Mielke und die rote Monarchie

Man kann natürlich auch die DDR mit der BRD vergleichen oder die Vereinigten Staaten heute mit Rußland, wenn man auf bestimmte Unterschiede oder Gemeinsamkeiten abstellt. Sicher aber ist die "Einwurzelungstiefe antidemokratischer Einstellungen" bei den Deutschen nicht anders als bei den Ungarn und Polen, die vor dem Staatssozialismus ebenfalls faschistische Diktaturen kennengelernt haben.

Wahrscheinlich ist sie bei den meisten Menschen in der Welt sehr ähnlich, je nach aktueller Situation. Die DDR als verspätete Reaktion auf 1918 ist aber eine urkomische Vorstellung und wäre sicher Stoff für einen Film. Den ideologischen Unterschied zwischen Heydrich (gewissenloser Übermensch) und Mielke (gewissenloser Terrorist) sollte man aber schon begreifen können.



03.09.2008 | 16:24 Uhr

Dirk van Laak: Ähnlich im Glauben an eherne Geschichtsgesetze

Als Bertolt Brecht nach dem 17. Juni 1953 der ostdeutschen Regierung riet, das Volk aufzulösen und ein anderes zu wählen, wies er auf eine totalitäre Grundspannung hin: den zum Scheitern verurteilten Versuch, eine Gesellschaft von oben her neu zu gestalten. Während der NS-Staat diese Umerziehung von den völkischen Anlagen her dachte, zielte der Realsozialismus auf die Beherrschung der Umweltfaktoren.

Das NS-Regime rüstete umstandslos für einen neuen Krieg zur "Neuordnung Europas", vermochte jedoch nach dessen Beginn die allseits angestoßene Dynamik nicht mehr zu kontrollieren. Das DDR-Regime dagegen zog zweifellos Lehren aus den machtpolitischen "Fehlern" der vorangegangenen Zeit. Auch nahm es – etwa in den Jahren 1953, 1961, 1971 und 1976 – "Korrekturen" vor und konnte sich fast bis zum Ende auf die Stützung einer östlichen Übermacht verlassen.

In Wehlers ansonsten instruktivem Vergleich kommen freilich die "genuin deutschen Antriebskräfte" (S. 416) zu kurz, die es in der ostdeutschen Konsens-Diktatur sehr wohl gab. Zwar kann man den DDR-Intellektuellen wie Brecht sowie der übrigen Bevölkerung rückblickend sicher ihre "Verblendung" vorhalten. Doch schien die ostdeutsche Gesellschaft die "Gleichheit" gegenüber der pluralistischen "Freiheit zur Ungleichheit" im Westen zu bevorzugen. Dies war eine utopische, dennoch ernst zu nehmende Grundentscheidung, deren Attraktion für manche bis in der Gegenwart reicht.

Während sich das "Dritte Reich" daran machte, den Lebensstandard durch Unterdrückung und Ausplünderung anzuheben, nivellierte die DDR auf ein relativ einheitliches Lebensniveau herunter und riskierte mit ihren Sozialleistungen zugleich den Staatsbankrott. Es gehört zu den merkwürdigsten Phänomenen ihrer Existenz, dass die Kreativität, Leistungs- und Reformbereitschaft der ostdeutschen Bevölkerung fast systematisch entmutigt statt sinnvoll genutzt wurden. Nicht nur Wolf Biermann wusste hiervon Lieder zu singen.

Letztlich lag die grundsätzliche Gemeinsamkeit der beiden nachfolgenden Systeme im Primat einer Politik, die vorgab, eherne Geschichtsgesetze zu vollziehen. Fast alle strukturellen Ähnlichkeiten, vor allem der zentrale Kontrollanspruch der Partei sowie die Abwertung des Individuums mit seinen Rechten gegenüber der "Gemeinschaft", leiteten sich hieraus ab.

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03.09.2008 | 19:56 Uhr
Herold Binsack schreibt: Nichts ist von Natur, was vom Menschen stammt

"Umweltfaktoren", ist das der neue Begriff für "Natur"? Also möchte man doch wieder einmal der sozialistisch unterstellten DDR vorhalten, dass der Kommunismus und der Versuch die Marktwirtschaft abzulösen, gegen die Natur, resp. gegen die des Menschen sei. Und wenn es etwas gibt, was die DDR, wenn auch nur durch ihre Negation, bewiesen hat, dann war es doch genau das Gegenteil hiervon: Nichts ist von Natur, was vom Menschen stammt, und daher jederzeit abschaffbar. Gleiches gilt nämlich für den Kapitalismus, der eben nicht müde wird, sich zum Naturgesetz zu überhöhen.



03.09.2008 | 16:18 Uhr

Peter Graf Kielmansegg: Ein Musterbeispiel souveränen Vergleichens

Hierzulande fragt man vorzugsweise nicht "Wie kann man den Nationalsozialismus und die DDR-Diktatur miteinander vergleichen?", sondern "Darf man den Nationalsozialismus und die DDR-Diktatur miteinander vergleichen?". Natürlich kann man auf diese Frage immer antworten: Vergleichen ist nicht Gleichsetzen. Man vergleicht, um Ähnlichkeiten und Unterschiede herauszufinden. Aber diese Antwort hat die Sorge - von politischen Kalkülen, die hier auch eine Rolle spielen, sehe ich einmal ab - nie beschwichtigen können, das Vergleichen werde beim Gleichsetzen enden; oder auch die Befürchtung, schon das Vergleichen verletze die moralische Pflicht jedenfalls der Deutschen, die Verbrechen des Nationalsozialismus als etwas Einzigartiges, Unvergleichbares in der Erinnerung zu bewahren.

Daran, dass prophylaktische Denkverbote mit Wissenschaft ganz unvereinbar sind, dass es, konkret formuliert, ohne Vergleich keine sozialwissenschaftliche und historische Erkenntnis gibt, muss deshalb jedenfalls unter deutschen Diskussionsbedingungen immer wieder erinnert werden. Gerade die beschwörende Formel von der Einzigartigkeit der vom Nationalsozialismus verübten Verbrechen setzt ja logisch den Vergleich voraus. Können wir wissen, was einzigartig ist, wenn wir nicht vergleichen dürfen?

Ist einmal Klarheit darüber geschaffen, dass Vergleiche zwischen der nationalsozialistischen und der DDR-Diktatur, zwischen Kommunismus und Nationalsozialismus nicht nur erlaubt sondern geboten sind, weil wir über beide Systeme mehr herausfinden, wenn wir sie vergleichend nebeneinander stellen, dann ist das "Wie" eine sehr pragmatisch zu beantwortende Frage. Letztlich kommt es wie so oft in der Wissenschaft nur darauf an, intelligente Fragen zu stellen, das heißt Fragen, die antizipieren, wo Erträge des Vergleichs zu vermuten sind. Das die beiden Systeme umfassende Konzept totalitärer Herrschaft kann dabei hilfreich sein.

Zwei Beispiele mögen das mindesten andeutungsweise verdeutlichen. Das erste: Moderne totalitäre Systeme leben von der Mobilisierung der Herrschaftsunterworfenen – Volksgenossen, Werktätigen, wie auch immer – für ihre Zwecke. Sie können sich deshalb nicht nur auf Gewalt stützen. Sie müssen sich um Zustimmung bemühen, darum, dass die Menschen sich mit ihren Zielen identifizieren. Wie gut das gelingt, warum es gelingt oder misslingt, ist eine Schlüsselfrage für das Studium totalitärer Systeme. Sie lässt sich im Vergleich besser beantworten.

Oder: Auch in totalitären Systemen bleiben Restzonen einer relativen Autonomie, der Geltung von Eigengesetzlichkeiten, der Privatheit erhalten. Wer solche Systeme analysiert, muss die Frage stellen, wo die Grenzen totalitärer Gesellschaftssteuerung im konkreten Fall verlaufen und warum sie da verlaufen, wo sie verlaufen. Wiederum gilt: Die Frage ist im Vergleich besser zu beantworten. Beide Fragen bringen übrigens sehr rasch eine Besonderheit des Nationalsozialismus ins Blickfeld, die das Vergleichen nicht einfacher macht. Das Regime hat bei zwölf Jahren Lebenszeit sechs Jahre Krieg geführt. Der Krieg schafft seine eigene Wirklichkeit.

Das Konzept totalitärer Herrschaft kann aber nicht nur zu "intelligenten Fragen" vergleichender Forschung anregen, es wird – andersherum – durch vergleichende Forschung auch immer wieder zur Disposition gestellt. Es muss sich ja im Vergleich bewähren. Der konkrete Vergleich muss jenes Maß an struktureller Ähnlichkeit, das das typologische Konzept rechtfertigt, stets von neuem sichtbar machen.

Wehler geht mit Recht davon aus, dass es dieses hinreichende Maß an struktureller Ähnlichkeit zwischen der kommunistischen Parteidiktatur und der nationalsozialistischen Führerdiktatur trotz aller Unterschiede gibt. Sein Abschnitt "Die doppelte Diktaturerfahrung" ist ein Musterbeispiel souveränen Vergleichens.

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03.09.2008 | 16:10 Uhr

Dan Diner: Schwierigkeiten beim Vergleichen

Sprache ist tückisch. So hat das deutsche Wort von "verstehen" oder von "vergleichen" eine doppelte Bedeutung. So kann man etwa in der Lage sein eine Gebrauchsanweisung zu verstehen um das in Einzelteile zerlegte Gerät den auf der Packung abgedruckten schriftlichten Anweisungen entsprechend zusammensetzen. Verstehen kann aber auch heißen ein Verhalten durch Einfühlung zu rechtfertigen. Ein solches Verstehens tendiert in Richtung von Gutheißen. Eine solche Rhetorik des Sprechens kann mit Bedacht gewählt sein. Es geht dabei wesentlich darum – wie es heute so schön heißt – einen opaken, den argumentativen Rückzug deckenden Zwischenraum zwischen beiden Sinngehalten der Wortverwendung zu eröffnen. Aus einer solchen durchaus nicht immer unschuldig daher kommenden Ambiguität des Wortgebrauchs ergibt sich gemeinhin Streit.

Gleiches gilt für das Wort vom Vergleichen. Es kann sich beim Vergleichen schlicht um eine triviale kognitive Operation handeln – etwa zwei Sorten Äpfel miteinander zu vergleichen – ihre Konsistenz, ihre Größe und ihre Farbe. Vergleichen kann aber auch heißen, etwas gleichzusetzen. "Das kann man aber nicht miteinander vergleichen!" ist die gängige apodiktische Diktion für die Aussage, zwei sich ähnelnde Dinge sind auf keinen Fall das Gleiche. Dies will nicht heißen, eine kognitive Operation des Vergleichens sei a priori verwerflich. Diese Aussage will indes zum Ausdruck bringen, eine mit dem Wort vom Vergleich eingeleitete Gleichsetzung sei aus verschiedenen Gründen faktisch nicht möglich oder moralisch nicht zulässig. Die das Umgekehrte vorbereitende Rhetorik wie etwa der Satz: "Man wird doch wohl noch vergleichen dürfen!" will genau jene Unterscheidung zwischen kognitiver Operation und moralischer Insinuation einebnen. Ihr ist die untrügliche Absicht anzumerken unbedingt Äpfel mit Birnen vergleichen – sprich: gleichsetzen zu wollen.

Der Satz: "Wie kann man den Nationalsozialismus und die DDR-Diktatur miteinander vergleichen?" kann also beides heißen: Zum die Frage nach den faktischen Bedingungen der kognitiven Operation des Vergleichs; zum anderen der durch die entsprechende Intonierung hervorgerufene Sinn der Gleichsetzung bzw. ihres Gegenteils. Der in Schriftform gestellten Frage nach sind beide Möglichkeiten zuträglich. Indes entnehmen wir dem Kontext der Diskussion um das Buch Hans-Ulrich Wehlers, dass es sich um die methodischen Bedingungen des Vergleichs, nicht aber um die Unzulässigkeit einer Gleichsetzung handeln dürfte. Aber wir wollen nicht haarspalterisch sein und stattdessen verstehen wollen, dass es sich bei dieser Frage um eine nach den Kriterien des Vergleichs zwischen Nationalsozialismus und DDR-Diktatur handelt.

Diese ist leicht beantwortet, wenn es sich im idealtypischen Fall bei den Opfern beider Regime etwa um Sozialdemokraten handelt. Diese mochtem bei den Nazis bald nach der Machtübertragung ins Konzentrationslager eingewiesen worden sein, Unbilden ertragen, unter Umständen gar physisch traktiert worden sein. In der SBZ/ DDR hatten sie durchaus ähnliches zu ertragen, sollten sich diese Sozialdemokraten etwa der Zwangsvereinigung widersetzt haben oder gar im Auftrage des Ost-Büros der SPD gegen das neu installierte kommunistische Regime in Ostdeutschland aktiv geworden sein. Aus dieser Konstellation und vor dem Hintergrund der Weimarer Erfahrung mochten die nunmehr die Herrschaft in Händen haltenden Kommunisten in den Augen des Sozialdemokraten "rot lackierte Faschisten" (Schumacher) gewesen sein.

Waren beide Regime mithin totalitär? Ja und nein. Dass die DDR wie das Sowjetregime schlechthin im Sinne einer alles durchdringenden Erziehungsdiktatur totalitär gewesen ist, daran dürfte kein Zweifel bestehen. Ob die nationalsozialistische Herrschaft von der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung als totalitär empfunden wurde, daran dürften so manche Zweifel anzubringen sein. Immerhin war ein großer Teil der deutschen Bevölkerung mit dem Regime in seinen nationalistisch-integristischen Anteilen hoch identifiziert. Dafür bedurfte es nicht irgendeines Zwanges. Das Sowjetregime, vornehmlich das in der Sowjetunion und dies obendrein zur Zeit des Hochstalinismus, führte einen regelrechten Krieg gegen die eigene Bevölkerung. Hinsichtlich des Kerngehalts des NS, seine Kriegs- und mehr noch seine Vernichtungspolitik, vor allem das Phänomen der Vernichtung von Menschen allein ihrer Herkunft wegen, ist kaum ein sinnvoller Vergleich gegeben. Hier sticht der NS in seiner unverwechselbaren Besonderheit hervor.

Nicht, dass der Sowjetkommunismus sich keiner Massenverbrechen schuldig machte. Nur waren diese nicht an die Herkunft der Opfer gebunden, sondern bei weitem mehr der Willkür des Regimes geschuldet. Nicht einmal seine enthusiastischsten Anhänger waren von Verfolgung und Tod sicher. Der im Lager in der SBZ/ DDR einsitzende Sozialdemokrat wusste wenigstens, dass die Kommunisten ihn seiner oppositionellen Gesinnung wegen den Unbilden der Lagerhaft unterwarfen.

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03.09.2008 | 11:45 Uhr

Michael Stolleis: Ähnlichkeiten im Bereich des Rechts

Wehlers sechs Thesen zu den "Unterschieden", und seine zehn Thesen zu den "Ähnlichkeiten" von NS-Staat und SED-Staat enthalten alles Wesentliche. Sie setzen die Selbstverständlichkeit voraus, dass man vergleichen darf, und sie fordern auch dazu auf, es zu tun. In der Tat sind solche Vergleiche lehrreich, und zwar umso mehr, je nüchterner sie vorgenommen werden.

Aus der Perspektive des leidenden Individuums haben Diktaturen mit ihrer Missachtung der Gewaltenteilung, des Rechtsstaats, der freien Wahlen und der Meinungs- und Pressefreiheit sehr vieles gemeinsam. Wer von einer Geheimpolizei eingesperrt, erpresst oder gefoltert, bespitzelt oder mundtot gemacht wird, hat verständlicherweise kein Ohr für theoretische Referate, dass die "Idee" des einen Systems eigentlich gut und die des anderen verwerflich war. Die Funktionärsgesichter, die Militarisierung des Alltags, die repressive Sprache und die Methoden der Einschüchterung ähnelten sich doch leider sehr.

Wehlers Thesen sind aus der Perspektive der Rechtsgeschichte noch zu erweitern. Der Nationalsozialismus, mindestens bis 1938 angewiesen auf die Unterstützung der bürgerlichen Justiz und Verwaltung, hielt als "Doppelstaat" lange an der Fassade des Gesetzesstaates fest. Er kooperierte im "Altreich" fast auf allen Feldern mit den bürgerlichen Eliten und spiegelte Normalität vor, und wo er rechtswidrig handelte (gegen Juden, Regimegegner oder die eigene SA), setzte er auf heimliches Einverständnis. Die SBZ/DDR kooperierte nicht, sondern warf bürgerliche Juristen in Justiz, Verwaltung und Hochschule innerhalb kürzester Zeit hinaus oder vergraulte sie. Dafür mussten erhebliche Nachteile beim Aufbau der DDR in Kauf genommen werden.

Als der Nationalsozialismus ab 1939 die Hemmungen fallen ließ und 1942 auch die Unabhängigkeit der Richter beseitigte, blieben nur der gesetzlose Mord, das Standgericht oder andere Formen reiner Repression übrig, auch wenn das Reichsgesetzblatt noch bis ins Frühjahr 1945 dahinplätscherte. In der DDR entwickelte sich, speziell seit der Mauer von 1961 und der damit erreichten inneren Entspannung des Systems, eine Erziehungsdiktatur, die sanfte und harte Mittel kombinierte. Das Recht verlor seine Außenwirkung, es war im Grunde mehr eine interne Dienstanweisung (Verwaltungsrecht wurde ab 1958 "Leitungsrecht" genannt), und an seine Stelle trat eine Mischung von Ratschlag, Erziehungsmaßnahme, Vergleich und kontrollierter Bewährung, die meistens funktionierte, weil jeder wusste, dass auch "andere Saiten" aufgezogen werden konnten.

Die Rechtsgeschichte des NS-Staates ist die einer engen Zusammenarbeit mit einem ganz ähnlich denkenden Bürgertum, das sich für die mörderischen Konsequenzen blind und taub stellte. Die Steuerungsfunktion des Rechts blieb bis etwa 1943 weitgehend erhalten. Die Rechtsgeschichte des SED-Staates ist dagegen die Geschichte der Austreibung des Bürgertums und des permanenten Bedeutungsverlustes des Rechts. Es gab wesentlich wirksamere Steuerungsinstrumente, die Parteitage, den perfekten Schulungsapparat, die betriebsinterne Reglementierung, die latente Angst vor Nachteilen und vor der Staatssicherheit.

Die Unterschiede beider Systeme liegen auf der Hand. Aber die strukturellen Ähnlichkeiten im Umgang mit dem Recht, verstanden als distanzierende, begrenzende und freiheitsschützende Macht, sind doch unleugbar groß. Den Gründungsvätern- und müttern der DDR, die vielfach aus den KZ’s gekommen waren, hätte vor diesen Ähnlichkeiten eigentlich grauen müssen. Aber die Hoffnung auf einen "neuen Adam" war offenbar stärker.

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03.09.2008 | 11:12 Uhr

Norbert Lammert: Notwendige Aufarbeitung beider Diktaturen

Selbstverständlich können und dürfen die beiden Diktaturen des 20. Jahrhunderts auf deutschem Boden einem Vergleich unterzogen werden. Alles andere hieße, der Wissenschaft neue und notwendige Einsichten in die Strukturen totalitärer Herrschaft zu nehmen. Dem Einwand der prinzipiellen Unvergleichbarkeit beider Systeme lässt sich allein mit dem Hinweis begegnen, dass auch diese These bereits das Ergebnis eines Vergleichs ist.

Muss noch erwähnt werden, dass hier meist das Vergleichen mit Gleichsetzen verwechselt wird – im übrigen nicht selten in der Absicht, eine vermeintlich gewollte Relativierung der nationalsozialistischen Verbrechen zu unterstellen?

Hans-Ulrich Wehler listet jedenfalls auf verschiedenen Betrachtungsebenen eine Reihe sowohl gravierender Unterschiede als auch struktureller Ähnlichkeiten auf, die die vergleichende Diktaturforschung bisher herausgearbeitet hat. Als bedenkenswerte Aspekte totalitärer Herrschaft in Deutschland verdienen sie genauso Ernst genommen zu werden wie Wehlers Fazit, wonach die beiden Diktaturen in der Bilanz eben nicht gleichgesetzt werden können.

Dies ist auch Konsens einer öffentlichen Debatte, in deren Zentrum eine besonders diskussionswürdige Frage gehört: der Umgang mit der doppelten Diktaturerfahrung in der deutschen Erinnerungskultur. Aus diesem Blickwinkel gewinnt auch die immer wieder aufgewärmte Diskussion um die Zulässigkeit des historischen Vergleichens über ihren eher akademischen Erkenntnisgewinn hinaus dadurch Bedeutung, selbst Bestandteil der geschichtspolitischen Debatte zu sein.

Die von Wehler gern und oft bemühte Wendung von der DDR als "sowjetischer Satrapie" hat mit Blick auf das mangelnde "Eigenrecht" des realexistierenden sozialistischen Staates gewiss einiges für sich. Seinem davon ebenso nachvollziehbar abgeleiteten politischen Urteil über die DDR als einem historischen Intermezzo steht jedoch das "Eigenrecht" an persönlichen Erfahrungen und Erinnerungen der ehemaligen Bürger der DDR gegenüber, das noch auf Jahrzehnte zu einem differenzierten und spannungsreichen Geschichtsbild in der Öffentlichkeit beitragen wird.

Weder Historiker noch Politiker und schon gar nicht der Staat können und dürfen ein Informationsmonopol oder die Deutungshoheit für sich beanspruchen – und auch nicht Publizisten oder Großschriftsteller, die dazu gelegentlich stärker neigen als andere. Das nationale Gedächtnis lässt sich weder amtlich formulieren noch durch eine Behörde regeln. Gleichwohl sind Erinnern und Gedenken auch eine öffentliche Aufgabe. Kollektive Erinnerung ist mehr als die Summe persönlicher Erlebnisse. Das nationale Gedächtnis muss auf gesicherten historischen Fakten beruhen und sollte Geschichtsklitterungen, Legendenbildungen, unzulässige Verkürzungen und grobe Vereinfachungen verhindern.

Hier liegt die besondere Aufgabe und Verantwortung der Geschichtswissenschaft. Nicht erst die aktuellen Befunde zum frappierenden Unwissen vieler deutscher Schüler über die Geschichte der DDR und die damit einhergehende Verharmlosung der SED-Herrschaft fordern geradezu auf, die Aufarbeitung der kommunistischen Diktatur ebenso fest im öffentlichen Bewusstsein zu verankern und staatlich zu fördern wie die der nationalsozialistischen Diktatur auch. Denn beide totalitäre Systeme mit ihren Gemeinsamkeiten und Unterschieden haben gesamtstaatliche Bedeutung, beide gehören zur kollektiven Erinnerung aller Deutschen. Das Gedenkstättenkonzept des Bundes ist ein wichtiger Schritt auf dem mühsamen Weg, mit der doppelten Diktaturerfahrung der Deutschen umzugehen, das freilich aus den genannten Gründen andere Ansätze und Zugänge weder ersetzen kann noch darf.

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03.09.2008 | 08:03 Uhr

Klaus Harpprecht: Es zählt das Leiden der Opfer

Die DDR hatte das (unverdiente) Glück, dass sie bei Stalins Tod im März 1953 noch kaum vier Jahre zählte: sie hatte nicht die Zeit, sich als ein totalitäres Regime zu formieren, das sämtliche Kriterien Hannah Arendts erfüllte – gottlob. Es reichte nur zu einer halb-totalitären Diktatur. Oder zu einem autoritären Staatswesen, das sich eher mit dem Franco-Regime (in seiner schlimmsten Epoche) als mit dem Dritten Reich vergleichen ließ.

Der Abgang des sowjetischen Großtyrannen ersparte ihr – der Genossenschaft und vor allem dem Volk – eine neue Welle der "Säuberungen" und des Massenterrors, der sich in Moskau durch den so genannten "Ärzte-Prozess" ankündigte, von der zu fürchten war, dass er von antisemitischen Motiven bestimmt sei – und mit einiger Gewissheit die Überlebenden des Holocausts im sowjetischen Imperium ausgelöscht hätte.

Nun weisen freilich die (altmodisch) links gestimmten Intellektuellen jede moralische Gleichsetzung des Terrors, der Massenmorde, der Friedensfeindschaft, der ideologischen Gleichschaltung im Namen der marxistisch-sozialistischen Utopie mit dem Vernichtungswillen der rassistischen "Veterinärsphilosopie" des Nazismus und seines primitiven Biologismus ab. In Arthur Koestlers Roman "Sonnenfinsternis" ist nachzulesen, dass die exkommunizierten Genossen einer divergierenden Fraktion zuletzt mit der tröstlichen Gewissheit vor die Erschießungspeletons traten, sie stürben für eine gute Sache. Das mochte für die fanatisierten Märtyrer der roten Ersatz-Religion zutreffen (obwohl Zweifel an solcher Unerschütterlichkeit angebracht sind).

Aus der Perspektive der Opfer – ob des individuellen Terrors, ob der Massenvernichtung in Auschwitz oder im Gulag – hebt sich die moralische Unterscheidung auf. Folterungen – ob durch NKWD- oder Gestapo-Funktionäre oder eine gewissenlose Soldateska des Anti-Terror-Terrors à la George W. Bush – kennen keine ideologischen Abstufungen. Sie erniedrigen jedes Menschenwesen durch unerträgliche Schmerzen zu einer zuletzt willenlosen Kreatur. Für die Opfer hebt sich die qualitative Unterscheidung des qualvollen Sterbens durch Hunger und Entkräftung (wie beim Kulaken-Mord) oder in des Zwangsarbeitslagern der Nazis auf. In ihrer Todesangst billigen die zur Vernichtung Bestimmten dem NKWD-Kommissar keine moralische Überlegenheit gegenüber dem GESTAPO-Schergen zu. Letztlich zählt nur dies: das Leiden der Opfer und das Leid der Zurückbleibenden.

Dies ist die wichtigste Einsicht, die am Ende jedes Vergleichs der Systeme steht. Die Historiker – ob liberal oder konservativ oder linksorientiert – sollten sie niemals aus den Augen verlieren.

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13.09.2008 | 12:23 Uhr
Werner Kastor schreibt: Mord ist Mord, aber Braun ist nicht Rot

Sehr wichtig, wenn man schon vergleicht, ist die von Harpprecht getroffene Unterscheidung zwischen totalitär, halbtotalitär und autoritär, Begriffe, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten und in verschiedenen Lebensbereichen alle auf die DDR zutreffen.

Sehr wichtig ist ebenfalls, dass es für die Opfer Stalins und Hitlers wurscht war, welche Ideologie ihre Mörder hatten. Wenn man vergleicht und differenziert, dann darf man aber auch Unterschiede nicht unter den Tisch fallen lassen. Die unterschiedlichen Ideologien haben schließlich zu enorm unterschiedlichen Ergebnissen geführt. Das bezieht sich nicht nur auf Auschwitz. Denken Sie einfach nur daran, was den Kindern in der Schule eingeprägt worden ist, und was aus diesen Kindern hätte werden können.



03.09.2008 | 08:02 Uhr

Ulrike Jureit: Verwandlung der Volksgemeinschaft

Die Frage, wie ein Vergleich zwischen den beiden deutschen Diktaturen aussehen könnte, sollte oder müsste, gehört nicht gerade zu den innovativen Herausforderungen historiographischer Anstrengungen. Hierzu gibt es bereits detaillierte Studien, die auch dem Wandel und der Dynamik totalitärer Regime gerecht zu werden versuchen. Wehler selbst liefert ja eine Vielzahl von potentiellen Untersuchungsebenen, sinnvollen Kriterien und analytischen Zugängen, die für einen solchen komparatistischen Ansatz in Betracht kämen.

Ob sich dabei nun der Blick schwerpunktmäßig auf den nach innen gerichteten Repressionsapparat oder die Außenpolitik, auf Modernisierungsprozesse oder die von dem jeweiligen System profitierenden Eliten richtet: Man wird hier wie dort eklatante Unterschiede, signifikante Übereinstimmungen sowie abzuwägende Differenzen finden, interessanter scheint doch aber zu sein, wie sich die im "Dritten Reich" auf so mörderische Weise agierende "Volksgemeinschaft" mit ihrem beispiellosen Gewaltpotential in einen realsozialistischen Arbeiter- und Bauernstaat transformieren konnte. Für Westdeutschland wird seit geraumer Zeit betont, wie rasant der politische, ökonomische und auch gesellschaftliche Wandel nach 1949, wie ungewöhnlich und daher erklärungsbedürftig die nachhaltige Zivilisierung der (west-)deutschen Gesellschaft gewesen sei. Zum stets beanspruchten "Wirtschaftswunder" gesellt sich immer häufiger ein kaum noch zu überbietendes "Wunder von Bonn".

Dass die DDR zu solcher Metaphorik nicht gerade anregt, kann wohl als konsensfähig gelten. Allerdings sollte diese Einsicht nicht dazu führen, die Transformation einer rassistischen Volksordnung in ein realsozialistisches Gesellschaftskonzept als erledigt anzusehen. Wie ging es nach 1945 in Ost und West weiter mit der "Volksgemeinschaft"? Wie "ethnisch homogen" waren die beiden deutschen Nachkriegsgesellschaften? Welche Selbstbilder entwarfen sie und wie gingen sie mit denjenigen um, die nicht dazu gehören sollten? Für solche Untersuchungsperspektiven ist eine als Sozialstrukturanalyse konzipierte Gesellschaftsgeschichte unverzichtbar, sie käme aber nicht umhin, den – wie Wehler einmal selbst formulierte – "halbierten Weber" hinter sich zu lassen und die "handlungstheoretisch unstreitig gleichberechtigt hinzugehörigen Dimensionen der verhaltenssteuernden kulturellen Sinndeutung" endlich einzubeziehen.

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03.09.2008 | 08:01 Uhr

Wolfgang Schuller: Rote Gestapo und Kollaborationsregime

Wenn das NS-Regime überhaupt mit dem SED-Regime verglichen werden soll – dazu weiter unten -, dann hat Wehler einige durchaus zutreffende und angenehm pragmatische Gesichtspunkte genannt. Darüber hinaus entschlüpft ihm aber mehrfach ein en passant gemachter Vergleich, der, da methodisch nicht kontrolliert, eher in der Hitze des Gefechts gemacht zu sein scheint: Zweimal bezeichnet er die DDR-Staatssicherheit als die "rote Gestapo", setzt beide also miteinander gleich, und einmal meint er, daß die Anzahl der geheimen Zuträger des MfS "selbst die wildesten Wunschträume der Gestapo übertraf".

So richtig es ist, daß die Gestapo deutlich weniger Spitzel als das MfS gehabt und sich sogar im besetzten Frankreich nicht über einen Mangel an willigen Zuträgern zu beklagen hatte, so sehr ebnet dieser Vergleich wesentliche Unterschiede zwischen diesen beiden Instrumenten der Diktatur und den Diktaturen selbst ein. Auf jeden Fall deutet der geringere Grad der Durchdringung der Gesellschaft durch die Gestapo auf sehr unterschiedliche Charaktere der beiden Herrschaftssysteme überhaupt, so daß schon aus diesem Grunde "rote Gestapo" unangemessen ist.

Es ist Wehler jedoch hoch anzurechnen, daß sein NS-DDR-Vergleich ohne die eigenartigen Nebengeräusche ausfällt, die dabei gelegentlich auftreten. Wenn nämlich sonst nur sozusagen quantitative Maßstäbe angelegt werden, bei denen die DDR natürlich besser abschneidet, meint man manchmal ein erleichtertes Aufatmen darüber zu vernehmen, daß damit doch eine Art wenn auch sehr modifizierter Entlastung der DDR gelungen sei. Dieser Vergleich ist jedoch vom Ansatz her falsch.

Die DDR war nämlich keine "zweite deutsche Diktatur", sondern nur eine "zweite Diktatur in Deutschland". Der Nationalsozialismus war gräßlicherweise ein spezifisch deutsches Produkt – im Rahmen einer gesamteuropäischen Entwicklung -, die SED-Herrschaft war aber ein sowjetisches Produkt, das lediglich von deutschen Kommunisten mit einigen deutschen Spezifika ausgeübt wurde. Das kommunistische Regime beispielsweise in Ungarn war ja trotz einiger ungarischer Besonderheiten auch keine "ungarische Diktatur".

Die DDR war durchaus ein "Kollaborationsregime", wie Wehler zugespitzt, aber zutreffend formuliert, und dieser der NS-Herrschaftspraxis im besetzten Frankreich entnommene implizite NS-Vergleich trifft die Sachlage zwar nicht vollständig, aber doch ziemlich genau. Ähnlich wie NS-Deutschland in Frankreich durch ihm großenteils ideologisch nahestehende Franzosen herrschte, die in diesem Rahmen durchaus auch eigene nationale Ziele verfolgten, so herrschte die UdSSR in Mittel- und Ostmitteleuropa durch die einheimischen Kommunisten, unerachtet unterschiedlicher nationaler Akzentuierung.

Wenn denn schon verglichen werden soll, dann NS-Deutschland mit der Sowjetunion selbst, oder allenfalls die DDR mit Belgien oder Norwegen unter NS-deutscher Herrschaft.

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03.09.2008 | 08:01 Uhr

Martin Sabrow: Kontrast durch Vergleich

Der Vergleich ist eine Grundoperation historischer Orientierung, und selbst die Entscheidung zwischen Birnen und Äpfeln beruht auf einem Vergleich. Die Frage nach seiner fachlichen Nützlichkeit hat sich tunlichst von geschichtspolitischen Erwägungen über seine moralische Zulässigkeit frei zu halten; was landläufig für unvergleichlich gehalten wird, ist wissenschaftlich noch keineswegs unvergleichbar.

Nicht dass das antifaschistische Selbstverständnis des SED-Staates und vieler seiner Bürger gegen jede Zusammenschau zwischen Ulbrichts bzw. Honeckers DDR und Hitlers Deutschland revoltiert, kann über die vergleichende Betrachtung der beiden großen Diktatursysteme des 20. Jahrhunderts entscheiden, sondern allein die analytische Reichweite. Daher muss ungeachtet aller methodischen Abgrenzungsprobleme zwischen Vergleich und Beziehung der diachrone Diktaturenvergleich gleichberechtigt neben dem synchronen Vergleich der beiden deutschen Teilstaaten und der Länder des sozialistischen Lagers stehen dürfen.

Was aber leistet die komparatistische Betrachtung von National- und Realsozialismus? Sie ist stark in bezug auf Politikstile und Herrschaftstechniken, aber schwach in bezug auf soziale und wirtschaftliche Strukturphänomene und gänzlich schief hinsichtlich der welthistorischen Stellung der Vergleichsgegenstände. Ihre generalisierende Typisierungskraft erlaubt es etwa, Phänomene wie Führermythos und Parteikult oder die Rolle der Ideologie oder den gesellschaftlichen Durchherrschungsgrad beider Regime in analytische Beziehung zu einander zu setzen. Aber schon hier regen sich Zweifel.

Denn was ist eigentlich mit der Erkenntnis gewonnen, dass die DDR sowohl in Fragen der wirtschaftlichen Lenkung wie der repressiven Kontrolle der Bevölkerung der bei weitem totalitärere Staat gewesen ist? Und was lehrt die unzweifelhaft richtige Feststellung, dass die DDR keinen Weltkrieg ausgelöst hat? Hätte sie dazu etwa die Gelegenheit gehabt, und markiert die Friedensrhetorik der achtziger Jahre - dass von deutschem Boden nie wieder ein Krieg ausgehen dürfe – tatsächlich einen typisierbaren Wesensunterschied beider Regime oder schlicht nichts weiter als die unterschiedliche Reaktion zweier unterschiedlicher Diktaturen auf unterschiedliche Gegebenheiten? Ganz davon abgesehen, dass jedenfalls auf dieser Vergleichsebene nicht die DDR, sondern allein die Sowjetunion mit ihrem Imperium den angemessenen Widerpart bilden kann.

Vielfach hat der Diktaturenvergleich zudem einen ungenannten dritten Partner, den westlichen Rechtsstaat, der als normative Setzung in die Untersuchung einfließt, sie methodisch unkontrolliert beeinflussen kann. Nur aus seiner Perspektive rücken wie bei Wehler beide Diktaturen in der Härte ihres ideologischen Hegemonialanspruchs eng aneinander und ebenso in ihrer rechtsstaatsfeindlichen Herrschaftswillkür oder in der Unterdrückung der Meinungsfreiheit. Damit werden beide Regime rasch wieder als eben die dämonischen Behemoths konturiert, die sie in der selbstentlastenden Sicht der fünfziger Jahre vielfach waren. Verloren geht, um wie vieles bereitwilliger die nationalsozialistische Gesellschaft ihrem "Führer" entgegenarbeitete als die DDR-Bürger dem Parteiwillen; verloren geht, wie anders das polykratische NS-Regime von Binnenkonkurrenzen geprägt und chaotisch organisiert war als die SED-Herrschaft, um dennoch eine so viel stärkere totalitäre Dynamik zu entfalten.

Vielleicht ist es sinnvoller, den Nutzen des Vergleich beider Diktaturformen nicht so sehr in der Typisierung zu sehen als vielmehr in der Kontrastierung, in seinem Vermögen zur Herausarbeitung unterschiedlichen Antworten auf analoge Herausforderungen. Die Suche nach strukturellen Äquivalenten etwa im Bereich der politischen Kulturen beider Regime kann etwa auf die bereits im Lesesaal diskutierte Frage führen, was im Kommunismus an der Macht an die Stelle des nationalsozialistischen Führercharismas trat. Eine kontrastierende Zusammenschau erlaubt ebenso, die ganz unterschiedliche, aber gleichermaßen herrschaftsrelevante Politisierung von Zeit und Raum in beiden Diktaturen in Blick zu nehmen oder die jeweilige Funktion ihrer plebiszitären Elemente oder die unterschiedliche Bemächtigung des Rechts oder den jeweiligen Umgang mit der Vergangenheit.

Hier und nicht in der summarischen Auflistung von Ähnlichkeiten und Unterschieden scheint mir das eigentliche und noch nicht ausgeschöpfte Potential des historischen Diktaturvergleichs zu stecken.

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03.09.2008 | 08:00 Uhr

Dirk Moses: Solche Vergleiche sind oft künstlich

Hans-Ulrich Wehler hat überzeugend gezeigt, wie man einen ausgewogenen Vergleich zwischen dem Nationalsozialismus und der DDR-Diktatur anstellt. Die Frage ist, warum man so einen Vergleich überhaupt unternimmt. Wie so oft in diesem Buch, geht es dabei mehr um eine politische Stellungnahm als eine distanzierte historische Einschätzung. In diesem Sinne ist Wehlers Fragestellung eine sehr deutsche. Er will den Konservativen zeigen, dass eine "schlichte Gleichsetzung der beiden deutschen Diktaturen nicht zulässig" ist, und gleichzeitig einige Linke überzeugen, dass sie ihre Ostalgie endlich aufgeben sollten.

In vielerlei Hinsichten sind solche typologischen Vergleiche etwas künstlich.
Die zwei Regimes existierten nicht gleichzeitig - d.h. "synchron" und parallel im selben temporalen Raum -, sondern "diachron", wobei die DDR dem NS-Regime nachfolgte. Ein historischer Zugang hätte sich anderen Fragen gewidmet: Wie ging die DDR mit den Traumata und anderen Auswirkungen der Nazi-Zeit um? Wie wurde eine zum Teil nazifizierte Bevölkerung von den neuen Mächten angesprochen? Wie wurden die neuen Angebote aufgenommen? Was für Kontinuitäten sind zum Beispiel in den Bestrebungen von Jugendorganisationen zu erkennen? Gerade einer Sozialgeschichtsschreibung sollte es auch um diese Unterschiede und Brüche im Kleinen gehen.

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03.09.2008 | 08:00 Uhr

Gerd Roellecke: Zwei ähnliche Systeme

Verglichen werden politische Systeme seit dem Altertum. Von Einherrschaft (Monarchie), Mehrherrschaft (Aristokratie) und Volksherrschaft (Demokratie) galt die Demokratie als die schlechteste Staatsform, weil sie den meisten Leuten erlaubte, sich auf Kosten anderer zu bereichern. Die Allgemeine Staatslehre des 19. Jahrhunderts hat diese Staatsformenlehre vertieft und vereinfeinert. Logisch kann man in der Tat alles vergleichen.

Der Sinn von Vergleichen ergibt sich aus den Maßstäben, die man anlegt. Dazu bedurfte es keiner Totalitarismustheorie. Dass der Vergleich der beiden Systeme "statisch" sei, wie Wehler meint, ist übrigens irrig. Die Vertreter der Vergleichbarkeit waren natürlich nicht historisch blind. Hannah Arendts berühmtes Buch hieß: "Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft". Dass man politische Systeme auch nicht vergleichen könnte, ist vielmehr eine relativ neue These und daher begründungsbedürftig.

Die Unvergleichbarkeit von NS- und SED-Regime wird letztlich mit einer Behauptung begründet, die man eigentlich nur nach einem genauen Vergleich aufstellen könnte: Das (deutsche) NS-Unrecht wiege so schwer oder sei so singulär, dass es einen Vergleich mit anderen Systemen ausschlösse. Diese Singularitätsthese ist ganz und gar politisch gemeint. Sie sollte Rechtfertigungen und Relativierungen des NS-Regimes - nach dem Muster: "Die anderen haben ja auch..." - verhindern. Damit unterstützte die These nicht nur die permanente Berufung der DDR auf ihren angeblichen Antifaschismus, sie schloss historische Vergleiche mit dem NS-Regime überhaupt aus und bedrohte damit die Geschichtswissenschaft, die vergleichen muss, wenn sie Erkenntnisse gewinnen will.

Die Logik zwang die Singularitätsthese freilich zu einer begrifflichen Unschärfe, die sich auch bei Wehler findet. Das NS-Regime und die SED haben natürlich nicht "ein weithin identisches politisches System" aufgebaut (S. 414), sondern zwei ähnliche Systeme. NS-Regime und SED-Regime waren nicht dieselben, sondern gleich im Sinne von: sehr ähnlich.
Diese Ähnlichkeit ist freilich nicht einfach gegeben, man muss sie mit Fragen erst schaffen. Wenn man fragt: "Wer hat die meisten Juden getötet?" oder: "Wer hat einen Weltkrieg entfesselt?", ist das SED-Regime natürlich völlig unschuldig. Fragt man degegen: "Wer hat die meisten Menschen getötet?", fällt einem das "Schwarzbuch des Kommunismus" ein und man neigt dazu, der DDR die Toten des Kommunismus zuzurechnen.

Eine starke Ähnlichkeit zwischen NS- und SED-Regime ergibt sich aber, wenn man nach der Struktur des politischen Systems fragt: Grundrechte?, Meinungsfreiheit?, Freie Wahlen?, Gewaltenteilung? und so weiter. Wehler hat die wichtigsten Gesichtspunkte aufgelistet (S. 417/418) Angesichts der strukturellen Ähnlichkeit der politischen Ordnungen erweisen sich die Unterschiede in der Situation und in den Folgen eher als historisch zufällig, etwa wie der Umstand, dass die NS-Pimpfe braune und die SED-Pimpfe blaue Hemden trugen. Historisch ist der wesentliche Unterschied: Das NS-Regime blühte vor dem Zweiten Weltkrieg, das SED-Regime nachher. Der Zweite Weltkrieg schloss eine bloße Wiederholung von NS-Verhaltensweisen von vornherein aus. Nachher war Antifaschismus angesagt.

Wenn Ähnlichkeit durch die entsprechenden Fragen erst hergestelt wird, wird die Berechtigung der Fragen zum zentralen wissenschaftlichen Problem. Nach der Demokratie in der DDR darf man fragen, nach der Demokratie im Preußen Friedrichs des Großen offenkundig nicht. Die Gesellschaft war damals noch nicht so weit. Hannah Arendt betrachtet Friedrich den Großen nicht als Diktator. Daraus folgt eine Frage, die noch nicht beantwortet ist: Wie verhielten sich NS- und SED-Regime zur Entwicklung der europäischen Gesellschaft?

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Herausgegeben von Werner D'Inka, Berthold Kohler, Günther Nonnenmacher, Frank Schirrmacher, Holger Steltzner

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