
Hans-Ulrich Wehler: Sammel-Replik
Angesichts der Tatsache, dass es zwei Diktaturen auf deutschem Boden unmittelbar gegeben hat und wir mit der Erblast von beiden zu leben haben, ist der Vergleich ganz unvermeidbar, sowohl politisch als auch wissenschaftlich geboten. Da kann man Lammert nur zustimmen, namentlich auch seinem politischen Appell. Durch den klärenden Vergleich arbeiten auch die Historiker an einem realistischen Kollektivgedächtnis mit, über das keiner die Deutungshoheit beanspruchen kann. In diesem Klärungsprozeß sollten in der Tat, wie Jureit fordert, die inneren Verbindungslinien zwischen der NS-Volkgemeinschaft und der klassenlosen Gesellschaft der DDR genauso überprüft werden wie die bisher betonten Unterschiede zwischen beiden Zielutopien.
Wichtige grundsätzliche Fragen wirft Sabrow auf. Der Vergleich zielt bekanntlich immer auf Ähnlichkeiten und Unterschiede. Gemeinsam ist beiden Regimen der totalitäre Zugriff, das Parteienmonopol, die Geheimpolizei, die Militarisierung usw. Unterschiede bestehen im Hinblick auf den industrialisierten NS-Massenmord (am Anfang der DDR steht freilich gezielter Klassenmord), auf den Vernichtungskrieg (aber die Bereitschaft zur militärischen Intervention gegen Polen und die ČSSR war sehr wohl vorhanden), der rote Personenkult war anders gelagert als der Führerkult usw. Wenn der Vergleich ergibt, so Sabrow, dass die repressive Kontrolle der DDR-Bevölkerung den "bei weitem totalitäreren Staat" enthüllt, ist ein solcher Befund alles andere als unergiebig, da er gegen jede Ostalgie wirkt. Auch der von Sabrow angeregte kontrastierende Vergleich unterstreicht die methodische Nützlichkeit pointiert zugespitzter komperativer Analysen. Dieser Kontrast kommt ohne explizite normative Grundlagen nicht aus, und da bilden der Rechtsstaat und die liberale Demokratie – da hat Roellecke völlig Recht – eine vorzügliche Urteilsbasis. Abgesehen von den klassischen Kriterien der Totalitarismusforschung bleibt meines Erachtens eine fundamentale Gemeinsamkeit, die den Totalitarismusbegriff erneut rechtfertigt. Beide Regime wollten den "neuen Adam" heranbilden: hier für das rassereine Großgermanische Reich, dort für die klassenlose kommunistische Zukunftsgesellschaft. Mit dieser menschenfeindlichen Utopie ließen sich alle Steuerungseingriffe, so brutal oder mörderisch sie auch ausfielen, scheinbar rechtfertigen.
Während die Ergiebigkeit eines überlegten, abwägenden Vergleichs nicht bestritten wird, gilt die Aufmerksamkeit mancher Kommentatoren methodischen Fragen (einleuchtend hierzu Kielmansegg), insbesondere aber auch deutschen Eigentümlichkeiten, die dabei genauer als bisher zu berücksichtigen seien. Herbert weist mit Nachdruck auf das Unikat hin, dass Deutschland das einzige Land ist, das nacheinander die beiden "Typen radikaler Weltanschauungsdiktaturen" erlebte, beide "Gegenentwürfe zur liberalen Welt", beide wegen des rapiden Wandels und des verlorenen Krieges durchsetzungsfähig, beide auf der "Einwurzelungstiefe antidemokratischer Einstellungen" beruhend und diese weiter fördernd. Aber wurden die SED-Kommunisten wirklich durch die Reaktion auf 1918/19 geprägt oder nicht doch tiefer durch die verlockende Aufstiegsgeschichte der Sowjetunion und durch die Weltwirtschaftskrise seit 1929, die ihnen auch solchen Auftrieb gegeben hatte? Und verwischt nicht der gemeinsame Diktaturbegriff all zu leicht den tiefen Unterschied, dass das NS-Regime im Kern auf der charismatischen Herrschaft Hitlers mit seiner erstaunlichen, in der DDR völlig fehlenden Mobilisierungs- und Legitimationskraft beruhte?
Auch van Laak lenkt die Aufmerksamkeit auf "genuin deutsche Antriebskräfte" des SED-Regimes hin. Das Gleichheitspostulat teilte sie freilich mit allen "Volksdemokratien", wo die nur selektiv angestrebte Gleichheit sich faktisch mit extremer Ungleichbehandlung diskriminierter Klassen verband. Anregend ist seine Unterscheidung zwischen der Anhebung des Lebensstandards im "Dritten Reich" und ihre Abwärtsnivellierung in der DDR auf der Basis letztlich staatsgefährdender Subventionsleistungen. Während dort die latente Leistungs- und Reformbereitschaft nicht honoriert und auf diese gesellschaftliche Schubkraft im Glauben an die Planungsallmacht verzichtet wurde, gelang dem Nationalsozialismus die sozialdarwinistische Entfesselung eines Leistungswillens, von dem das Regime ein Dutzend jahrelang zehren konnte.
Zu Recht erinnert Kielmansegg daran, dass die Hälfte der NS-Ära aus Krieg bestand, der eine eigene kriegsgesellschaftliche Transformation voran trieb, die es so in der DDR nicht gab. Beide Regime glaubten in der Tat, "ehernen Geschichtsgesetzen" zu folgen, und die Verfolgung dieser Utopie mündete in beiden Fällen in Totalitarismus. In diesem Fall kann ich daher Diners behutsamen Zweifel am totalitären Charakter beider Regime nicht teilen.
Stolleis’ Plädoyer für die Erweiterung der Vergleichsperspektive durch die komperative Rechtsgeschichte leuchtet mir wiederum rundum ein. Offenbar rächt sich erneut, dass ich auf das Recht als wirklichkeitsprägende Dimension nicht eigens eingegangen bin. Unterschiede und beklemmende Ähnlichkeiten im Umgang mit dem Recht müssen fortab in diesem Vergleich eine angemessene Rolle spielen.
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