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Auszug aus: "Deutsche Gesellschaftsgeschichte 1949-1990"
Folge 11:
Bewegungen in der Bevölkerung
Die deutsche Bevölkerungsgeschichte zwischen 1945 und 1990 ist durch historisch beispiellose Turbulenzen gekennzeichnet. Auf hektische Wachstumsschübe folgten drastische Schrumpfungsprozesse, die sich wiederum mit massivem Zuwachs überschnitten. Dabei kann man die vier wichtigsten Phänomene klar unterscheiden.
1. Nach dem Krieg strömten acht Millionen Flüchtlinge und Vertriebene aus Ostdeutschland und Osteuropa, gefolgt von drei Millionen Flüchtlingen aus der SBZ und DDR nach Westdeutschland. Mit dem Bau der Berliner Mauer im August 1961 endete dieser Zustrom, oder er verwandelte sich in ein Rinnsal.
2. Der in allen westlichen Industriegesellschaften erkennbare Säkulartrend eines scharfen Rückgangs der Geburtenziffern machte sich seit 1964 auch in der Bundesrepublik geltend. Durch diesen Fertilitätsabfall wurde sie mit fatalen Folgewirkungen in eine allmählich schrumpfende Gesellschaft verwandelt.
3. Seit den frühen 1970er Jahren setzte sich auch der zweite säkulare Trend: der Rückgang der Mortalität, gefolgt von einer steigenden Lebenserwartung und einer geradezu sprungartigen Alterung der Gesellschaft rasch durch. Damit waren gravierende Konsequenzen für die sozialen Sicherungssysteme und den Generationenvertrag zwischen Erwerbstätigen einerseits, Renten- und Pensionsempfängern andrerseits verknüpft.
4. Die Anzahl zuwandernder Ausländer stieg an, als sich zahlreiche sogenannte "Gastarbeiter" wider Erwarten zum Bleiben entschlossen und ihre Familien nachholten, so daß im Gehäuse der westdeutschen Gesellschaft ethnische Minderheiten von manchmal schwer assimilierbaren Arbeitsmigranten entstanden. Zu ihnen kamen "Spätaussiedler" aus Osteuropa, insbesondere dann auch aus Rußland hinzu sowie Asylbewerber und Wirtschaftsflüchtlinge aus der Dritten Welt und Bürgerkriegsgebieten.
5. Im Gesamteffekt weist die Bundesrepublik zwischen 1950 und 2000 (in relativer Größenordnung) die weltweit höchsten Zuwanderungsraten auf. Um 1990 besaß sie (erneut relativ) mehr im Ausland geborene Einwohner als die USA. In den ersten vierzig Jahren ihrer staatlichen Existenz übertraf sie damit den klassischen Einwanderungsrekord, den die "New Immigration" in die Vereinigten Staaten zwischen 1910 und 1913 bisher
markiert hatte. Aufs Ganze gesehen ist die zweite Republik mit den schier zahllosen Problemen, die durch diese Bevölkerungsbewegungen aufgeworfen wurden, auf eindrucksvolle Weise umgegangen, doch noch ist völlig offen, wann sie sich endlich der Herausforderung durch Schrumpfung, Alterung und Migration realitätsangemessen stellen wird.
Im Bevölkerungswachstum der Bundesrepublik kann man grosso modo drei Phasen unterscheiden:
a) Von 1945 bis 1974 mußte Westdeutschland einen geradezu riesigen Zustrom bewältigen. Von den 14 Millionen gefl üchteten oder vertriebenen Deutschen aus Ostdeutschland und Osteuropa starben mehr als zwei Millionen auf dem Fluchtweg in den Westen. Jeder fünfte Ostdeutsche, jeder sechste "Volksdeutsche" verlor sein Leben. Von den Überlebenden zwölf Millionen trafen acht Millionen in Westdeutschland, zunächst vier Millionen in Ostdeutschland ein, von denen aber Hunderttausende so schnell wie irgend möglich in die Westzonen überwechselten. 1939 hatten auf dem Gebiet der späteren Bundesrepublik 39,4 Millionen Menschen gelebt. 1950 gab es dort schon einen Zuwachs von 19 % (8,3 Millionen) auf 47,7 Millionen. 1960 bestand die westdeutsche Bevölkerung zu rund einem Viertel aus Flüchtlingen und Vertriebenen! Da die Anzahl der Einheimischen wegen der Kriegsverluste um 3,3 % gesunken war, stammte mithin der Löwenanteil der Vergrößerung aus der Zuwanderung aus dem Osten, einschließlich der neuen Flüchtlinge aus der SBZ und DDR, die den Bevölkerungsstand von 62 Millionen im Jahr 1974 (1990: 63) ganz wesentlich so hoch getrieben hatte. Kontrafaktisch gesprochen: Ohne die Zuwanderung hätte die Bundesrepublik 1974 vielleicht nur gut 41 Millionen Einwohner gezählt.
Allerdings kamen in dem Dutzend Jahre zwischen 1952 und 1964 auch die Ergebnisse eines kurzlebigen Babybooms zur Geltung. Dabei handelte es sich um das Resultat deutscher Sonderbedingungen: um einen durch den Krieg und die Nachkriegszeit verursachten Nachholvorgang, um eine Folge des nur zeitweilig verjüngten Heiratsalters, vor allem aber der ökonomischen Stabilisierung und optimistischen Zukunftswahrnehmung. Von
820 000 Geburten im Jahre 1955 schnellte ihre Zahl auf 1964 = 1,26 Millionen empor, fiel dann jedoch bis 1978 auf 576 000, mithin um die Hälfte reduziert, drastisch ab. Damit schloß sich die Bundesrepublik, wie noch gezeigt wird, wieder dem langlebigen säkularen Trend in den westlichen Staaten an, der keineswegs simplifizierend-monokausal auf den ominösen "Pillenknick" zurückgeführt werden kann.
b) In der zweiten Phase von 1974/1984 stagnierte die Bevölkerungsbewegung, da sowohl Flüchtlinge aus dem Osten als auch, immer häufiger, einheimische Babys ausblieben.
c) Dagegen kletterte dann in der dritten Phase seit 1985 aufgrund der numerisch umfangreichen Zuwanderung von Ausländern, sogenannten Spätaussiedlern aus Osteuropa und einer neuen Welle von DDR-Flüchtlingen seit 1989/90 die Einwohnerzahl wieder an, so daß sie den schroffen Geburtenrückgang in etwa wettmachte. Hatten 1939 in Westdeutschland 160 Menschen auf einem Quadratkilometer gelebt, waren es 1990 schon 252 – fraglos unter günstigeren Bedingungen als 1939 und keineswegs als notleidendes
"Volk ohne Raum".
Mit dem Schicksal der Abermillionen von Flüchtlingen und Vertriebenen sind zahlreiche Aspekte verbunden. Hier steht, dem Interesse dieser Gesellschaftsgeschichte gemäß, die sozialökonomische Dimension im Vordergrund. Das Millionenheer der neu Zugewanderten vergrößerte auf dramatische Weise das westdeutsche Arbeitskräftepotential. 1950 stammte
fast jeder fünfte Erwerbstätige aus ihrem Kreis, 1961, als die Vertriebenenfamilien 9,87 und die SBZ/DDR-Flüchtlinge 3,47 Millionen Köpfe zählten, waren es noch mehr: 22 %! In der nüchternen Sprache der neoklassischen Ökonomie handelt es sich um den vorbildlosen Transfer eines gewaltigen Humankapitals. (Seine Bedeutung für das «Wirtschaftswunder» wird unten noch erörtert: III.1.) Die Bundesrepublik gewann damit, ohne einen Pfennig an eigenen Ausbildungskosten zu investieren, ein zusätzliches Arbeitskräftepotential mit geschulten Fertigkeiten und Sprachkompetenzen, mit günstiger Altersstruktur, hoher Leistungs- und Mobilitätsbereitschaft. Gerade die von der Not gebotene Flexibilität war bei den neuen Erwerbstätigen ungleich kräftiger ausgebildet als bei den Einheimischen, da sie eine geringere sozialräumliche Bindung empfanden und nachhaltig auf den Wiederaufstieg in den früheren Status fi xiert waren. Daher machten sie den Arbeitsmarkt durchlässiger, bremsten auch den Lohnauftrieb, unterstützten die antiinflationären Tendenzen, verbesserten die Wettbewerbsfähigkeit der westdeutschen Wirtschaft, steigerten deren Gewinne und damit auch die Investitionsfähigkeit, beeinflußten nachdrücklich den
Wohnungsbau als prominenten Wachstumssektor und stützten die Binnennachfrage, da buchstäblich alle lang- und kurzlebigen Konsumgüter neu angeschafft werden mußten.
Das durchweg geschulte elastische Arbeitskräfteangebot der Flüchtlinge und Vertriebenen unterstützte, kurz gesagt, unübersehbar den Boom der 1950/60er Jahre und beschleunigte das wirtschaftliche Wachstum. Der Wohlstand stieg dank ihrer Aktivität schneller an, als er ohne sie hätte ansteigen können.
(S. 34-36)
Die Zuwanderung von Arbeitsmigranten, Spätaussiedlern und Asylbewerbern
Deutschland ist seit dem ausgehenden 19. Jahrhundert ein Einwanderungsland gewesen, doch hat es noch rund hundert Jahre gedauert, bis diese demographische Rahmenbedingung im öffentlichen Bewußtsein anerkannt und – wenn auch oft nur widerwillig – akzeptiert worden ist. Die acht Millionen Zwangsarbeiter des Zweiten Weltkriegs, gewissermaßen deportierte Einwanderer auf Zeit, haben nach dem Kriegsende Deutschland wieder verlassen. Schon zehn Jahre später erzeugte jedoch das westdeutsche
"Wirtschaftswunder" trotz der großen Zahl von Flüchtlingen und Vertriebenen eine derartige Nachfrage nach Arbeitskräften, daß bereits im Dezember 1955 ein deutsch-italienisches Anwerbeabkommen über die zeitlich begrenzte Erwerbstätigkeit von "Gastarbeitern" abgeschlossen wurde. Eine Massenabwanderung wurde von keiner Seite geplant; eine öffentliche Debatte fand nicht statt; nur der inzwischen anrüchige
Begriff des Fremdarbeiters wurde jetzt durch den des Gastarbeiters ersetzt. Als industrielle Reservearmee sollten sie die Konjunkturbewegungen abpuffern, in den Augen der Gewerkschaften auch als Lohndrücker fungieren.
Zwischen 1959 und 1965 vollzog sich, beschleunigt durch den Mauerbau im Sommer 1961, eine Wende auf dem deutschen Arbeitsmarkt, der eine Million Gastarbeiter absorbierte. Im März 1960 und 1964 wurden weitere Abkommen mit Spanien, Griechenland und Portugal, im Oktober 1961 auch mit der Türkei ratifi ziert. Die Türkei stellte insofern einen Sonderfall
dar, als erstmals ein "außerhalb Europas liegender" muslimischer Staat in die Anwerbung einbezogen wurde. Sozialrechtlich wurde die Türkei den anderen involvierten Staaten gleichgestellt, obwohl damit "Sozialleistungen für einen Staat erbracht wurden, der keine Sozialversicherung besaß". Das wirkte sich für die deutsche Seite zunächst günstig aus, da den Einzahlungen in die Rentenversicherung geraume Zeit lang keine Auszahlungen
gegenüberstanden. Erst 40 Jahre später sollten diese die Einzahlungen beträchtlich übertreffen.
In den 60er Jahren wurde den Gastarbeitern weiterhin eine einjährige Aufenthaltserlaubnis erteilt. 72 % von ihnen arbeiteten in der Industrie, ebenso viele zählten zu den un- oder soeben angelernten Arbeitskräften. Hier und da begannen ausländische Facharbeiter, von ihren deutschen Arbeitgebern durchaus unterstützt, ihre Familien nachzuholen. Zwar wurden ihnen die gleichen Löhne und Sozialleistungen wie deutschen Arbeitern
gewährt, doch ihre Wohnsituation blieb, da damit ein erheblicher Kostenfaktor für die Arbeitgeber verbunden war, schlechterdings miserabel – ein Zeichen fortwährender Diskriminierung.
Der konjunkturelle Nachfragesog trieb die Anzahl der Gastarbeiter bis 1973 auf 2,6 Millionen hoch, damit stellten sie immerhin 12 % aller Erwerbstätigen. Die Fluktuation zwischen Zuwanderern und Zurückreisenden blieb heftig: Von 1955 bis 1973 kamen 14 Millionen Gastarbeiter in die Bundesrepublik, fast 12 Millionen verließen sie aber auch wieder. Während dieser Zeitspanne stiegen die türkischen Gastarbeiter zur größten
Gruppe der Arbeitsmigranten (1973 waren es 600 000) auf. Da sie fast vollständig aus den verarmten anatolischen Agrargebieten stammten, die noch immer eine Analphabetenrate von 33 % bei den Männern (und mehr noch bei den Frauen) aufwiesen, zogen sie sich unter dem Eindruck der fremdartigen sozialkulturellen Bedingungen ihres Gastlandes in eine eigene Subkultur zurück, die im Gegensatz zu den italienischen, spanischen, griechischen Gastarbeitern von nachhaltigen Assimilationskräften kaum erreicht wurde. Daher entstanden in westdeutschen Städten wahre Ghettosituationen, in denen auch ein orthodoxer Islam die Identitätsverteidigung unterstützte, später sogar ein Einfallstor für den islamistischen Fundamentalismus bildete.
Während die Aufenthaltsdauer zahlreicher Gastarbeiter anstieg, nahm auch die Familienzuwanderung zu, so daß 1973 schon 1,37 Millionen nichterwerbstätige Angehörige registriert wurden. Da 1972 bereits mehr als 40 % der Gastarbeiter eine Arbeitserlaubnis über fünf Jahre oder sogar auf unbegrenzte Zeit besaßen – dazu gehörten z. B. die 500 000 Italiener, die als EWG-Angehörige ohnehin den Deutschen gleichgestellt waren –,
ließ sich das Wachstum der Gastarbeiterzahl allein durch die Arbeitserlaubnis nicht mehr steuern.
Daher kam es 1973 zum Anwerbestop, den der erste Ölschock zusätzlich plausibel machte, obwohl er für die Entscheidung nicht kausal verantwortlich war. Tatsächlich sank innerhalb von zwei Jahren die Anzahl der Gastarbeiter um eine halbe Million. Doch die ausländische Wohnbevölkerung stieg weiterhin an. 1980 war sie um eine Million größer als 1972. Während die italienischen, spanischen und griechischen Gastarbeiter, von der heimatlichen Konjunktur angezogen, in großer Zahl allmählich zurückkehrten und unter den Zurückbleibenden das interkulturelle Konnubium zunahm, wuchs die türkische Minderheit aufgrund von zwei Faktoren weiter an. Zum einen führte die zielstrebige Familienzusammenführung zu einer stattlichen Vermehrung. Zum anderen blieb Anatolien
der bevorzugte Heiratsmarkt, so daß der Zustrom aus demselben sozialkulturellen Milieu gewährleistet wurde. Die Bildungsferne der Anatolier wurde daher zu einer Erblast, die auch in der Subkultur an die achfolgenden Generationen weitergegeben wurde. 1979 schlossen z. B. 45 000 Türken die Ehe, überwiegend mit Anatolierinnen, die nicht selten
noch im Kindesalter standen und durch Familienbeschluß nach Deutschland ergeben wurden, während nur 25 000 Heiraten mit nichttürkischen rauen stattfanden.
Bis 1990 waren die türkischen Zuwanderer längst zur größten Minderheit ufgestiegen (1,7 Millionen von 6,8 Millionen Ausländern, 2005 waren s rund drei Millionen!), gefolgt von 650 000 Jugoslawen und 550 000 Italienern, ie bis 1973 noch vier Fünftel der Arbeitsmigranten gestellt hatten. Diese 6,8 Millionen Ausländer machten immerhin schon 8,4 % der Wohnbevölkerung der Bundesrepublik aus (1970 waren es mit 2,98 erst 4,9 %, 1980 mit 4,45 schon 7,2 % gewesen) – ein Anteil, der seither noch weiter ansteigen sollte. Die Bundesrepublik wurde daher mit den schwierigen Folgeproblemen einer rein wachstumsorientierten Einwanderungspolitik konfrontiert, die auf soziale, kulturelle und politische Konsequenzen keine Rücksicht genommen hatte.
Das hing auch wesentlich mit dem Zuzug von "Volksdeutschen" zusammen, die – als "Spätaussiedler" bezeichnet – aus Ost- und Südosteuropa sowie aus Rußland eintrafen. Zum einen handelt es sich um die Überreste jener deutschsprachigen Volksgruppen, die durch die Vertreibungsaktionen nach dem Kriegsende zerschlagen worden waren. Zum anderen zog es die Familien von ehemaligen Wolgadeutschen in das prosperierende
Westdeutschland. Sie waren von Stalin nach Kasachstan deportiert und dort weithin assimiliert worden, so daß sich die spärlichen Deutschkenntnisse im Grunde auf die Generation der Großeltern beschränkten.
Von 1950 bis 1987 stieg die Anzahl dieser Spätaussiedler in der Bundesrepublik auf 1,5 Millionen, wobei ein Drittel, die unter Achtzehnjährigen, bereits dort geboren worden war. 1988 setzte aber eine neue Migrationswelle ein, die insbesondere nach dem Zerfall der Sowjetunion die "Rußlanddeutschen" erfaßte. Allein 1990 strömten 400 000 solcher Zuwanderer ein, bis 1996 stieg ihre Zahl auf 2,6 Millionen.
Hinzu stieß eine rasch wachsende Zahl von Asylbewerbern, die sich auf die großzügige Aufnahmeklausel des Grundgesetzes stützten, faktisch aber meist von Schleuserbanden eingeführte Wirtschaftsflüchtlinge aus dem armen Süden des Globus waren, ergänzt durch Flüchtlinge aus Bürgerkriegsgebieten. 1970 hatten Asylbewerber nur 12 % der Zuwanderer ausgemacht, 1980 überschritten sie erstmals die Grenze von 100 000. 1992 wurde mit
438 200 ein Höhepunkt erreicht, der die Problemlage grell beleuchtete. Nach langwierigen Debatten wurde schließlich ein restriktives Asylgesetz verabschiedet, das den Zustrom scharf zu reduzieren vermochte. 90 % der Asylanträge wurden gewöhnlich wegen mangelnder Überzeugungskraft von den Justizbehörden abgelehnt. Doch verzichtete die Bundesrepublik auf eine strenge Abschiebungspraxis, so daß Hunderttausende von abgelehnten Asylbewerbern in den deutschen Städten versickerten.
Allein in dem Jahrzehnt zwischen 1980 und 1990 nahm die Bundesrepublik 2,25 Millionen Ausländer und Spätaussiedler auf. Aber von 1991 bis 1998 kamen noch einmal zwei Millionen Spätaussiedler, jetzt vor allem aus Rußland, 750 000 Asylbewerber und eine Million Bürgerkriegsflüchtlinge mit ungewisser Aufenthaltsdauer hinzu. Damit verstärkte sich der multiethnische Charakter mancher Großstädte, die zu Brennpunkten dieser
Zuwanderung geworden waren. Erst das neue Staatsbürgerschaftsrecht der Rot-Grünen Koalition, die das seit 1913 gültige Ius sanguinis zugunsten des Ius soli verabschiedete, ermöglichte es, schon jahrzehntelang in der Bundesrepublik wohnenden oder sogar dort geborenen Ausländern, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erwerben.
(S. 40-43)


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