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Auszug aus: "Deutsche Gesellschaftsgeschichte 1949-1990"
Folge 9:
Die doppelte Diktaturerfahrung
Vom Anspruch, von den Herrschafts- und Legitimationsprinzipien, von der politischen Praxis her verkörperte die DDR den Regimetypus der linkstotalitären Diktatur. Denn die Struktur des Staats- und Parteiapparats, die Methoden der Herrschaftsgewinnung und -sicherung, das Weltbild der deutschen Bolschewiki mit ihrer anmaßenden Berufung auf eine heilsgeschichtliche Utopie, die sich im Besitz einer allen Rivalen überlegenen Fähigkeit glaubte, die Steuerung von Politik und Gesellschaft anzuleiten, die brutale Durchsetzung der Parteihegemonie, die Verteidigung der Spitzenstellung der strategischen Cliquen um Ulbricht und Honecker, die krasse Mißachtung demokratischer Spielregeln, die gnadenlose Politisierung des Rechts, der allgemeine Illiberalismus und der gezielte Sozialmilitarismus des Regimes, vor allem aber die prinzipiell antiwestliche Ablehnung des zivilgesellschaftlichen Normenkatalogs – all diese Eigenschaften unterstreichen den totalitären Charakter der ostdeutschen Parteidiktatur. Insofern teilte die Bundesrepublik bis 1990 völlig zu Recht ihren "doppelten antitotalitären Konsens" (K. D. Bracher), der sich gleichermaßen gegen den Nationalsozialismus wie gegen den Kommunismus richtete.
Während sich aber in Westdeutschland die Ablehnung des Linkstotalitarismus im wesentlichen gegen einen erklärten Gegner außerhalb des eigenen Staatsgebiets richtete, mußte die ostdeutsche Bevölkerung in der SBZ und DDR eine doppelte Diktaturerfahrung erleiden. Denn in einem fugenlosen Übergang schloß sich an das "Dritte Reich" die Diktatur der SED an. Zwei volle Generationsspannen lang, von 1933 bis 1989, blieb den Deutschen östlich der Elbe das Leben unter freiheitlichen politischen Verhältnissen versagt.
Diese Situation hat zu der seit jeher engagiert diskutierten Frage geführt, ob die beiden deutschen Diktaturen trotz ihrer unterschiedlichen Traditionen und Ziele wegen ihrer totalitären Grundzüge ein weithin identisches politisches System, allerdings mit entgegengesetzter ideologischer Füllung, aufgebaut haben oder ob sie sich nicht doch in wesentlicher Hinsicht unterschieden – was durch die gemeinsame Begriffsklammer allzu leicht verwischt werde. Die ältere Totalitarismustheorie der 50er/60er Jahre ging von einer essentiellen Identität der faschistischen, nationalsozialistischen, bolschewistischen, kommunistischen Regime aus, deren ideologische Stoßrichtung zwar einen prinzipiellen Unterschied markierte, im Anspruch aber auf totale Menschenformierung im Bann ihrer utopischen Fernziele übereinstimmten. Sie untermauerte legitimatorisch nach dem Sieg über den Nationalsozialismus die Ablehnung der kommunistischen Systeme als einer ebenso verderblichen Variante diktatorischer Politik.
Während sie dem Vergleich der rechts- und linkstotalitären Herrschaftssysteme einen diskussionswürdigen Kernbestand von gemeinsamen Eigenschaften abgewann, litt sie unter einem zweifachen Nachteil. Zum einen konnte sie mit ihren ganz auf etablierte Regime ausgerichteten Interessen die Aufstiegsphase autoritärer Bewegungen, die im Erfolgsfall eine totalitäre Diktatur errichteten, nicht realitätsadäquat erfassen. Und sie konnte zum anderen wegen der Statik ihrer Interpretation endogenen Veränderungen in den totalitär organisierten Staaten nicht gerecht werden – gleich ob es sich um Wandlungsprozesse der Gesellschaft, der Unterdrückungsmethoden oder der Führungseliten handelte.
Neuere totalitarismustheoretisch inspirierte Studien bemühen sich daher um eine Flexibilisierung dieser Theorie. Sie versuchen auch, den historischen Bedingungen des Aufstiegs und der eventuellen Veränderungen innerhalb eines Regimes auf die Spur zu kommen. Sie beharren aber weiterhin auf der Nützlichkeit einer zugreifenden Analyse, die gemeinsame Bauelemente der rechts- und linkstotalitären Systeme hervorhebt. Auf jeden Fall kann der totalitarismustheoretische Ansatz nicht mit dem seichten Einwand abgetan werden, daß er von einer oberflächlichen Ideologiekritik schon längst als ein vergängliches Produkt des "Kalten Krieges" entlarvt worden sei. Die Lebendigkeit der Diskussion über moderne Diktaturen hält vielmehr das Interesse an seinen Kategorien wach.
Deshalb lohnt es sich, im Hinblick auf die deutsche Zeitgeschichte die Frage nach den Unterschieden und Gemeinsamkeiten, zumindest den Ähnlichkeiten zwischen Nationalsozialismus und DDR-Regime noch einmal zu erörtern. Einige wichtige Unterschiede liegen unmittelbar auf der Hand.
1. Die DDR hat keinen Weltkrieg ausgelöst oder als Mitglied ihres Paktsystems zustimmend an einem Krieg teilgenommen. Immerhin: Sie hätte sich der Aktion des Warschauer Paktes gegen den "Prager Frühling" fast angeschlossen und die NVA für eine neue Invasion Polens zur Verfügung gestellt.
2. Die DDR hat auch trotz aller menschenfeindlichen Brutalität ihrer Repressionsmethoden keinen Massenmord, wie etwa den staatlich organisierten Judengenozid des NS-Regimes oder seinen Vernichtungskrieg gegen die Slawen, verübt. Andererseits: Tausende von Klassenfeinden, echten oder angeblichen Nationalsozialisten wurden in der wüsten Anfangsphase der SBZ auch auf Betreiben der deutschen Bolschewiki umgebracht. Die
Bereitschaft zum politischen Mord unterscheidet sich offenbar von den Sowjets durch ihre systematische Zielstrebigkeit und durch ihre quantitativen Dimensionen.
3. Das "Dritte Reich" existierte nur zwölf Jahre lang, die DDR aber immerhin vierzig Jahre. Sie besaß daher auch andere Gestaltungs- und Einflußmöglichkeiten, erzwang namentlich nach dem Mauerbau ein anderes Arrangement mit ihren Lebensbedingungen.
4. Der Nationalsozialismus entstand zwar alles andere als unabhängig von der internationalen Konstellation des Ersten Weltkriegs, der Niederlage, des Versailler Vertrags, der Reparationen, der Weltwirtschaftskrise seit 1929, war aber doch im Kern ein "hausgemachtes" Produkt der deutschen Gesellschaft und ihrer spezifischen Krisenverarbeitung. Die DDR dagegen ging nicht aus genuin deutschen Antriebskräften hervor, sondern blieb vom Anfang bis zum Ende ein Geschöpf der Sowjetpolitik: Satrapie und Satellit der russischen Hegemonialmacht.
5. Während im Ideenkonglomerat des Nationalsozialismus der Rassenkampf eine zentrale Stellung besaß, legte die DDR wie alle marxistisch-leninistischen Regime ihrer Deutung des historischen Prozesses das Klassenkampfschema zugrunde. Während der militante Rassismus zum Massenmord an Abermillionen Juden und Slawen führte, ging die SED auch in der Umwälzungsphase bis 1949, als sie Klassenkampfmotive mit den Rache- und Sühneaktionen der Entnazifi zierung verband, nicht bis zum Exzeß des Massenmordes.
6. Die sozialökonomische Struktur beider Systeme blieb scharf unterschieden. Die NS-Diktatur respektierte weithin das Privateigentum in der Wirtschaft, auch ihre Investitions- und Gewinnentscheidungen, steigerte das Leistungsprinzip im Sinn ihrer arischen "egalitären Leistungs-Volksgemeinschaft" bis zu einer Fanatisierung des Wettbewerbs und betrieb den Umbau großer Sozialformationen durch eine Mentalitätsveränderung, ihre "Gesinnungsrevolution", anstatt durch eine Sozialrevolution (vgl. Bd. IV, 9. T. I. 6 und II. 6).
Die DDR dagegen setzte auf eine lückenlose staatliche Zwangsverwaltungswirtschaft ihrer "volkseigenen" Betriebe, übertrug ihrer Bürokratie deren Planung und Steuerung, ohne doch einen Ersatz für die Unternehmerfunktion zu finden, zerstörte die überkommene Sozialhierarchie der marktbedingten Klassen durch politische Intervention und ersetzte sie durch ein neues System, in dem die herrschende Klasse der Monopolelite die großen Berufsklassen ihrer industriellen und landwirtschaftlichen Angestelltenschaft regierte. Eine derartig "durchherrschte" Gesellschaft zu erreichen, ist der Führerdiktatur erst unter den Kriegsbedingungen gelungen.
Auf der anderen Seite drängen sich strukturelle Ähnlichkeiten, ja Gemeinsamkeiten auf.
1. Die SED errichtete, wie vorher auch die NSDAP, ein Einparteiensystem, in dem die Blockparteien als machtloses Feigenblatt fungierten. Der Parlamentarismus als bewährtes System der Konfliktregulierung wurde verachtet, die Volkskammer auf die Monokultur des Jasagens zu Regierungsvorlagen eingestimmt.
2. Die ostdeutsche Staatspartei verfocht mit aller Härte einen absolutistischen ideologischen Hegemonialanspruch gegen jedweden Pluralismus: In aller Regel setzte sie sich damit, wie auch die NS-Bewegung, unter Berufung auf das Monopol der geschichtsphilosophischen Wahrheit durch.
3. Eine institutionelle Begrenzung der Staatsmacht sah die Realverfassung der DDR nicht vor. Ihre Bürger fanden sich daher im Konfliktfall einem letztlich allmächtigen Staats- und Parteiapparat gegenüber, gegen den sie sich nicht mit Hilfe konstitutionell verbriefter und realiter respektierter Schutzrechte behaupten konnten. Die Verachtung individueller Freiheitsgarantien spiegelte den fundamentalen Illiberalismus des Regimes wider.
4. Die DDR blieb von Anfang bis Ende das Gegenteil eines Rechtsstaates, auch darin stand sie mit der Führerdiktatur auf einer Stufe. Die Vorstellung von der Souveränität des Rechts, das über dem politischen Getriebe steht, widersprach ihrer Entscheidung, das Recht zu politisieren, es mithin zur Magd politischer Interessen zu degradieren. Kritik an der Staatsgewalt konnte im Nu in der vieljährigen Einzelhaft des gefürchteten Bautzener Gefängnisses, Aufkündigung der Loyalität durch Flucht mit den tödlichen Schüssen der Grenzwächter enden. "Mauerbrecher" in Berlin waren ohnehin wie lästige Kaninchen zum Abschuß freigegeben. Auf der Ebene des ostdeutschen Strafrechts war die DDR kein "Unrechtsstaat". Aber sie blieb rechtspolitisch bis zuletzt ein Willkürstaat, wie er der Systemlogik ihres modernen Sultanismus entsprach. Eine unabhängige Justiz wäre in der SED-Diktatur in der Tat ein Fremdkörper gewesen.
5. Die kontinuierliche Verletzung der in allen westlichen Verfassungsstaaten verbrieften Grund- und Menschenrechte gehörte zum Alltag der DDR. Nicht nur richtete sie bewußt keine Verwaltungsgerichte ein, die fehlerhafte Aktionen der Staatsgewalt hätten korrigieren können, sondern es bestand eben dort eine fatale Lücke, wo sich in der Bundesrepublik das Bundesverfassungsgericht als Hüter des Verfassungsrechts über die Regierungs- und Parteienmacht erhob.
6. Die Geheimpolizei der Stasi ist zwar in der jüngsten zeitgeschichtlichen Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit vermutlich dämonisiert worden. Aber ihre mit der Gestapo und dem NKWD vergleichbare Funktion eines Repressions- und Terrorinstruments bleibt unbestreitbar. Jene Hunderttausende von DDR-Bürgern, die irgendwie in die Fänge der Stasi gerieten, wußten über die Methoden der roten Gestapo nur zu genau Bescheid.
7. Ganz ähnlich wie die NS-Diktatur wirkte auch das SED-Regime auf eine Militarisierung der ostdeutschen Gesellschaft hin. Außer einer Aufrüstung, die zwar nicht von fern die innerhalb von sechs Jahren erfolgende Steigerung von einem Prozent auf zwanzig Prozent des Budgets wie Hitlers Rüstungstempo erreichte, aber doch die engen finanziellen Ressourcen der DDR strapazierte, gehörte auch der Sozialmilitarismus der Durchdringung des gesellschaftlichen Lebens mit militärischen oder paramilitärischen Organisationen, Verhaltens- und Denkweisen zum Binnenraum der DDR. Wie unter der Führerdiktatur galt die Vorbereitung auf den künftigen Krieg gegen die mächtige Allianz des Klassenfeindes als Variante des totalen Krieges. Wegen dieses Sozialmilitarismus treten bestimmte Kontinuitätslinien im "roten Preußen" der DDR so unverkennbar zutage, denn im Stechschritt der NVA oder in der vormilitärischen Wehrertüchtigung blieb eine Vergangenheit erneut präsent, die auch in dieser Hinsicht eine geradezu zwanglose Verbindung mit dem neudeutschen Obrigkeitsstaat der deutschen Bolschewiki einging.
8. Meinungsfreiheit blieb in der DDR dieselbe unbekannte Größe wie im "Dritten Reich". Die staatliche Agitation gab die erwünschte Meinung als Ausfluß der höheren Weisheit der von einer unfehlbaren Theorie angeleiteten Führung vor: "Die Partei hat immer recht". Keiner gesellschaftlichen Bewegung, geschweige denn einer konkurrierenden Partei wurde die Mobilisierung von Interessen überlassen. Die alles andere als spontane Massenmobilisierung wurde vielmehr den offiziellen Massenorganisationen als Organen der Staatsgewalt übertragen.
9. Autonome Gesellschaftsbereiche mit ihren eigenen Entwicklungsregeln und einer spontanen Interessenformierung ließ das SED-Regime nicht zu. Der Rückzug in die Nischenexistenz der Datschen kann nicht ernsthaft das Prädikat eines autonomen Gesellschaftsfeldes erhalten. Zwar hielten sich Relikte des Bildungs- wie auch des Kleinbürgertums, doch in beiden Fällen handelte es sich um ein hart reduziertes, schrumpfendes Milieu. Ihnen gegenüber dominierten die staatlich organisierten Berufsklassen unter dem Kuratel der Einheitspartei.
10. Eine nicht abzuleugnende Gemeinsamkeit der beiden totalitären Diktaturen, die Deutschland von 1933 bis 1989 erlebt hat, bestand schließlich nicht nur in der vorn skizzierten Teilidentität totalitärer Charakterzüge, sondern in der leitenden Ideologie, den "neuen Adam" einer perfektionierten künftigen Gesellschaft, mithin den neuen Menschentypus der arischen Rassegesellschaft oder der kommunistischen klassenlosen Gesellschaft als den jeweiligen Endzustand zu erzeugen. Der blutige Weg dorthin wurde entweder von Millionen Toten gesäumt oder von einem menschenfeindlichen Umerziehungsprogramm begleitet, das zu einer in der deutschen Geschichte vorbildlosen sozialen Umwälzung und einem bis heute nicht geheilten Zerstörungswerk geführt hat.
Nach alledem ist eine schlichte Gleichsetzung der beiden deutschen Diktaturen nicht zulässig, da einige Unterschiede zu auffällig sind. Für ein nüchternes Urteil aber bleibt unbestreitbar, daß der SED-Staat zum Regimetypus der linkstotalitären Diktaturen gehört. Nur der Umstand, daß er sich als zukunftsunfähig erwies, hat die Ostdeutschen vor noch schmerzhafteren Schäden bewahrt, als sie ihnen durch die systemimmanente
Selbstzerstörung der DDR bereits zugefügt worden sind.
(S. 414-419)


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